Eine Scheidung betrifft Unternehmer und Selbstständige häufig auf zwei Ebenen gleichzeitig. Privat müssen Vermögen und Einkommen neu geordnet werden. Gleichzeitig soll das Unternehmen handlungsfähig bleiben, Mitarbeiter sollen bezahlt, Investitionen fortgeführt und laufende Finanzierungen bedient werden.
Gerade diese Verbindung macht eine Unternehmerscheidung anspruchsvoll. Eine GmbH-Beteiligung, ein Einzelunternehmen oder eine freiberufliche Praxis lässt sich nicht wie ein Bankguthaben behandeln. Unternehmenswert und verfügbare Liquidität sind zwei unterschiedliche Dinge. Das steuerliche Ergebnis ist nicht automatisch das Einkommen, das für Unterhaltsfragen maßgeblich ist. Gesellschaftsverträge, Gesellschafterdarlehen und Pensionszusagen können zusätzlich eine Rolle spielen.
Wer als Unternehmer, Selbstständiger, Freiberufler oder Gesellschafter vor einer Trennung steht oder bereits getrennt lebt, sollte diese Zusammenhänge deshalb frühzeitig erfassen.
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler berät in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg zu wirtschaftlich anspruchsvollen Scheidungsfällen. Weitere Informationen zu unserer anwaltlichen Beratung im Familienrecht finden Sie auf unserer Familienrechtsseite.
Geht es bei Ihnen um ein Unternehmen, eine Praxis oder Gesellschaftsanteile, sollte zunächst geklärt werden, welche Werte, Verträge und Einkommenspositionen tatsächlich relevant sind. Eine frühe Prüfung schafft eine belastbare Grundlage für die weiteren Entscheidungen.
Haben die Ehegatten keinen wirksamen abweichenden Ehevertrag geschlossen, leben sie grundsätzlich in Zugewinngemeinschaft.
Dabei wird nicht das vorhandene Vermögen pauschal halbiert. Vielmehr wird für jeden Ehegatten getrennt ermittelt, welchen Vermögenszuwachs er während des Güterstands erzielt hat.
Bei einem Unternehmer kann deshalb sowohl der Wert des Unternehmens zu Beginn als auch der Wert am maßgeblichen Endstichtag wichtig werden.
Wurde die Beteiligung bereits vor der Ehe gehalten, kann ein nachweisbarer Unternehmenswert zum Anfangsvermögen gehören. Wurde die Firma während der Ehe gegründet, fehlt eine entsprechende Anfangsposition möglicherweise ganz oder teilweise. Bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen oder Beteiligungsübertragungen können wiederum besondere Regeln gelten.
Gerade bei Unternehmen sind deshalb alte Jahresabschlüsse, Gesellschaftsverträge, Kauf- und Übertragungsverträge sowie Unterlagen zur damaligen wirtschaftlichen Situation von erheblicher Bedeutung.
Eine hohe heutige Bewertung allein beantwortet noch nicht die Frage, wie hoch der während der Ehe entstandene Zugewinn tatsächlich ist.
Haben die Ehegatten keinen wirksamen abweichenden Ehevertrag geschlossen, leben sie grundsätzlich in Zugewinngemeinschaft.
Dabei wird nicht das vorhandene Vermögen pauschal halbiert. Vielmehr wird für jeden Ehegatten getrennt ermittelt, welchen Vermögenszuwachs er während des Güterstands erzielt hat.
Bei einem Unternehmer kann deshalb sowohl der Wert des Unternehmens zu Beginn als auch der Wert am maßgeblichen Endstichtag wichtig werden.
Wurde die Beteiligung bereits vor der Ehe gehalten, kann ein nachweisbarer Unternehmenswert zum Anfangsvermögen gehören. Wurde die Firma während der Ehe gegründet, fehlt eine entsprechende Anfangsposition möglicherweise ganz oder teilweise. Bei Unternehmens-nachfolgen, Schenkungen oder Beteiligungsüber-tragungen können wiederum besondere Regeln gelten.
Gerade bei Unternehmen sind deshalb alte Jahresabschlüsse, Gesellschaftsverträge, Kauf- und Übertragungsverträge sowie Unterlagen zur damaligen wirtschaftlichen Situation von erheblicher Bedeutung.
Eine hohe heutige Bewertung allein beantwortet noch nicht die Frage, wie hoch der während der Ehe entstandene Zugewinn tatsächlich ist.
Unternehmenswert und Unternehmereinkommen sind zwei unterschiedliche Fragen.
Für den Zugewinnausgleich geht es um den Vermögenswert zu bestimmten Stichtagen. Beim Unterhalt muss dagegen das tatsächlich oder nachhaltig verfügbare Einkommen betrachtet werden.
Der steuerrechtliche Gewinn kann hierfür ein wichtiger Ausgangspunkt sein, ist aber nicht automatisch das unterhaltsrechtliche Ergebnis.
Bei Selbstständigen werden zur Prognose häufig mehrere Jahre betrachtet. Im Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg sehen die Süddeutschen Leitlinien für das zukünftige Einkommen eines Selbstständigen im Regelfall die Gewinne der letzten drei Jahre als Ausgangspunkt vor.
Damit ist die Berechnung aber noch nicht abgeschlossen. Zu prüfen können beispielsweise außergewöhnliche Gewinne oder Verluste, Abschreibungen, Investitionen, private Nutzungsanteile, Rückstellungen, Vorsorgeaufwendungen, Entnahmen und die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung sein.
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer kann zusätzlich relevant sein, welchen tatsächlichen Einfluss er auf Geschäftsführergehalt, Ausschüttungen oder die Verwendung von Gewinnen besitzt.
Die vertiefte Einkommensberechnung entnehmen Sie der Seite "Unterhalt bei Selbstständigen und hohem Einkommen".
Unternehmenswert und Unternehmerein-kommen sind zwei unterschiedliche Fragen.
Für den Zugewinnausgleich geht es um den Vermögenswert zu bestimmten Stichtagen. Beim Unterhalt muss dagegen das tatsächlich oder nachhaltig verfügbare Einkommen betrachtet werden.
Der steuerrechtliche Gewinn kann hierfür ein wichtiger Ausgangspunkt sein, ist aber nicht automatisch das unterhaltsrechtliche Ergebnis.
Bei Selbstständigen werden zur Prognose häufig mehrere Jahre betrachtet. Im Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg sehen die Süddeutschen Leitlinien für das zukünftige Einkommen eines Selbstständigen im Regelfall die Gewinne der letzten drei Jahre als Ausgangspunkt vor.
Damit ist die Berechnung aber noch nicht abgeschlossen. Zu prüfen können beispielsweise außergewöhnliche Gewinne oder Verluste, Abschreibungen, Investitionen, private Nutzungsanteile, Rückstellungen, Vorsorge-aufwendungen, Entnahmen und die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung sein.
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer kann zusätzlich relevant sein, welchen tatsächlichen Einfluss er auf Geschäftsführergehalt, Ausschüttungen oder die Verwendung von Gewinnen besitzt.
Die vertiefte Einkommens-berechnung entnehmen Sie der Seite "Unterhalt bei Selbstständigen und hohem Einkommen".
Eine GmbH wurde bereits Jahre vor der Eheschließung gegründet und ist während der Ehe erheblich gewachsen. Dann können sowohl der damalige als auch der heutige Unternehmenswert entscheidend sein.
Eine selbstständige Praxis wurde während der Ehe aufgebaut. Hier kann die Abgrenzung zwischen übertragbarem Praxiswert und persönlicher Arbeitsleistung des Inhabers besonders wichtig werden.
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer erzielt Gehalt, Tantiemen und Ausschüttungen. Gleichzeitig verbleiben Gewinne im Unternehmen. Für Zugewinn und Unterhalt müssen unterschiedliche Berechnungsfragen beantwortet werden.
Beide Ehegatten sind an derselben Gesellschaft beteiligt. Dann müssen gesellschaftsrechtliche Beteiligung, tatsächliche Mitarbeit, mögliche gegenseitige Ansprüche und die familienrechtlichen Folgen getrennt analysiert werden.
Ein Unternehmen besitzt keine Immobilie, nutzt aber eine dem Unternehmer persönlich gehörende Betriebsimmobilie. Dann können sowohl Unternehmens- als auch Immobilienwert und laufende Mieteinnahmen Bedeutung gewinnen.
Gerade solche Fälle zeigen, warum eine Unternehmerscheidung nicht mit einer einzelnen Standardberechnung gelöst werden kann.
Eine GmbH wurde bereits Jahre vor der Eheschließung gegründet und ist während der Ehe erheblich gewachsen. Dann können sowohl der damalige als auch der heutige Unternehmenswert entscheidend sein.
Eine selbstständige Praxis wurde während der Ehe aufgebaut. Hier kann die Abgrenzung zwischen übertragbarem Praxiswert und persönlicher Arbeitsleistung des Inhabers besonders wichtig werden.
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer erzielt Gehalt, Tantiemen und Ausschüttungen. Gleichzeitig verbleiben Gewinne im Unternehmen. Für Zugewinn und Unterhalt müssen unterschiedliche Berechnungsfragen beantwortet werden.
Beide Ehegatten sind an derselben Gesellschaft beteiligt. Dann müssen gesellschaftsrechtliche Beteiligung, tatsächliche Mitarbeit, mögliche gegenseitige Ansprüche und die familienrechtlichen Folgen getrennt analysiert werden.
Ein Unternehmen besitzt keine Immobilie, nutzt aber eine dem Unternehmer persönlich gehörende Betriebsimmobilie. Dann können sowohl Unternehmens- als auch Immobilienwert und laufende Mieteinnahmen Bedeutung gewinnen.
Gerade solche Fälle zeigen, warum eine Unternehmerscheidung nicht mit einer einzelnen Standardberechnung gelöst werden kann.
Bei Unternehmern und Selbstständigen lässt sich eine Scheidung selten sinnvoll auf den eigentlichen Scheidungsantrag reduzieren.
Unternehmenswert, Liquidität, Einkommen, Gesellschaftsvertrag, Immobilien und private Vermögenspositionen müssen zusammenpassen. Je früher diese Zusammenhänge geklärt werden, desto eher lassen sich unrealistische Forderungen, fehlerhafte Bewertungen und wirtschaftlich nachteilige Vereinbarungen vermeiden.
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler berät Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und deren Ehegatten persönlich in Schwabach, aus der Metropolregion Nürnberg sowie telefonisch oder digital.
Wenn eine Trennung bevorsteht oder bereits erfolgt ist und ein Unternehmen oder eine größere Beteiligung betroffen ist, können Sie über unser Kontaktformular einen Beratungstermin vereinbaren.
Im ersten Schritt kann geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden, welche wirtschaftlichen Risiken bestehen und welche Fragen zuerst beantwortet werden sollten.
Bei Unternehmern und Selbstständigen lässt sich eine Scheidung selten sinnvoll auf den eigentlichen Scheidungsantrag reduzieren.
Unternehmenswert, Liquidität, Einkommen, Gesellschaftsvertrag, Immobilien und private Vermögenspositionen müssen zusammenpassen. Je früher diese Zusammenhänge geklärt werden, desto eher lassen sich unrealistische Forderungen, fehlerhafte Bewertungen und wirtschaftlich nachteilige Vereinbarungen vermeiden.
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler berät Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und deren Ehegatten persönlich in Schwabach, aus der Metropolregion Nürnberg sowie telefonisch oder digital.
Wenn eine Trennung bevorsteht oder bereits erfolgt ist und ein Unternehmen oder eine größere Beteiligung betroffen ist, können Sie über unser Kontaktformular einen Beratungstermin vereinbaren.
Im ersten Schritt kann geklärt werden, welche Unterlagen benötigt werden, welche wirtschaftlichen Risiken bestehen und welche Fragen zuerst beantwortet werden sollten.
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