Die Kanzlei Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um Fragen zum Erbrecht und der Nachlassregelung geht. Unser erfahrenes Team von Rechts- und Fachanwälten für Erbrecht berät Sie umfassend bei der Erstellung von Testamenten, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie in Erbstreitigkeiten. Ob Sie Fragen zur Erbfolge, dem Pflichtteilsrecht oder der Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft haben – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse. Auch bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder der Erstellung eines Testaments stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Erbrecht in Schwabach bei Nürnberg, um Ihre Nachlassangelegenheiten rechtssicher zu regeln.
Als Rechtsanwältin im Erbrecht stehe ich Ihnen sowohl außergerichtlich als auch -wo notwendig- gerichtlich zur Seite. Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) habe ich darüber hinaus tiefgehende Kenntnisse in der Auseinandersetzung von Nachlässen sowie der Erstellung von Testamenten. So verhelfe ich Ihnen zu einem möglichst optimalen Ergebnis, egal ob bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils oder der Gestaltung Ihres Testaments.
Ich bin seit mehr als 10 Jahren als Rechts- und Fachanwalt im Erbrecht tätig. Neben der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und der Auseinandersetzung Ihrer Erbengemeinschaft stehe ich Ihnen auch bei der Gestaltung Ihres Testaments oder der Beratung hinsichtlich einer Überlassung zu Lebzeiten zur Seite. Um Sie bestmöglich zu vertreten habe ich mich als "Fachanwalt für Erbrecht" spezialisiert. Meine Erfahrung und mein tiefes Wissen hilft Ihnen bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Ein Anwalt für Erbrecht muss nicht nur über tiefgehende rechtliche Kenntnisse verfügen, sondern auch besondere Sensibilität im Umgang mit emotional belastenden Situationen zeigen. Erbrechtliche Fragestellungen, wie die Gestaltung von Testamenten, die Regelung der Erbfolge oder die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, erfordern juristisches Fachwissen und Fingerspitzengefühl. Unsere Rechts- und Fachanwälte in Schwabach bei Nürnberg sind darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen zu bieten, die sowohl Ihre rechtlichen als auch persönlichen Interessen berücksichtigen.
Mit Sachkompetenz zu maßgeschneiderten Lösungen für Ihre Erbangelegenheiten.
In der Kanzlei Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler profitieren Sie von jahrzehntelanger Erfahrung im Erbrecht. Ob bei Testamentsvollstreckung, Erbstreitigkeiten oder Testamentsgestaltung – unsere Experten begleiten Sie kompetent und engagiert. Mit unserer fundierten Beratung sorgen wir dafür, dass Ihr Nachlass optimal geregelt wird und Streitigkeiten vermieden werden. Vertrauen Sie auf unser spezialisiertes Team in Schwabach und der Region Nürnberg, um Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten in sicheren Händen zu wissen.
Im Bereich des Erbrechts tauchen viele Fragen auf, die für Betroffene und Erben oft schwer verständlich und emotional belastend sind. Um Ihnen Klarheit zu verschaffen, haben wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Erbrecht zusammengefasst. Hier erhalten Sie fundierte Antworten von unseren erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht in Schwabach. Vertrauen Sie auf unser Wissen und unsere langjährige Erfahrung, um Ihre Angelegenheiten rechtssicher zu regeln.
Ein Erbe wird Teil der Erbengemeinschaft und haftet auch für Schulden des Nachlasses. Ein Vermächtnis hingegen ist ein bestimmter Anspruch (z. B. ein Geldbetrag oder Gegenstand), den der Vermächtnisnehmer ohne weitere Verpflichtungen erhält.
Ein Testament ist sinnvoll, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, zum Beispiel bestimmte Personen bevorzugen, andere enterben oder die Aufteilung bestimmter Gegenstände klar regeln wollen. Es verhindert Streit und schafft Klarheit.
Nein. Wer ein Erbe ablehnen möchte, kann es innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis ausschlagen. Danach gilt das Erbe als angenommen.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass gehört allen zusammen und muss einvernehmlich verwaltet oder aufgeteilt werden.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld. Beispiel: Ohne Testament hätte ein Kind Anspruch auf 50 % des Nachlasses. Der Pflichtteil wäre 25 %.
Ja, durch ein Testament. Nahen Angehörigen wie Kindern, Ehepartnern oder Eltern steht jedoch ein Pflichtteil zu – ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Vorrangig erben Ehepartner und Kinder, gefolgt von Eltern, Geschwistern und weiteren Verwandten.
Limbacher Straße 62
91126 Schwabach
(Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung)
Per E-Mail an info@rae-schwabach.de
oder über unser Kontaktformular.
Telefon: 09122 / 9311-66
Telefax: 09122 / 9311-77
Wir verstehen uns als Ihre engagierte Partner, die nicht nur juristisches Wissen, sondern auch menschliche Unterstützung bieten. Unser Ansatz basiert auf Vertrauen, Transparenz und einer maßgeschneiderten Betreuung. Genau das wünschen Sie sich von Ihrem Anwalt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine zeitnahe Erstberatung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.
KANZLEI SCHWABACH
LIMBACHER STRASSE 62
91126 SCHWABACH
TELEFON: 09122 / 9311-66
TELEFAX: 09122 / 9311-77
E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE