Ein gemeinsames Haus ist bei einer Trennung oder Scheidung oft weit mehr als nur ein Vermögenswert. Es geht um Zuhause, Sicherheit, Altersvorsorge, Erinnerungen und meist um erhebliche finanzielle Werte.
Gerade deshalb geraten viele Ehepaare schnell unter Druck:
Was passiert mit dem Haus? Muss verkauft werden? Kann ich den Ex ausbezahlen?
Wer sich mit diesen Fragen beschäftigt braucht vor allem eins: Eine klare, verständliche und sinnvolle Einordnung.

rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll regeln

die Gemeinsame Immobilie

Scheidung mit
Haus

Scheidung mit Haus

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Wenn Ehepartner Vermögen haben, ist die Immobilie oft der zentrale Punkt der Trennung. Das gilt für das gemeinsam bewohnte Haus ebenso wie für eine Eigentumswohnung. Dabei muss stets unterschieden werden zwischen Eigentum, Nutzung und finanziellem Ausgleich. 

Entscheidend ist zunächst, wer im Grundbuch steht. Leben die Ehegatten dann ohne Ehevertrag in einer Zugewinngemeinschaft, muss bei der Beendigung der erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen werden. Übersteigt der ZUgewinn des einen Ehegatten den des anderen, besteht ein Anspruch auf die Hälfte des Überschusses.

Genau an dieser Stelle entstehen viele Missverständnisse und kostspielige Fehlentscheidungen. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und einem Netzwerk aus Immobiliensachverständigen, finden wir gemeinsam eine faire Lösung.

Die gemeinsame Immobilie als
Streitpunkt


Die gemeinsame Immobilie als Streitpunkt


Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer vom Einzelfall ab: von den Eigentumsverhältnissen, dem Immobilienwert, der Finanzierung, Schulden und dem Ziel der Beteiligten. In der Praxis haben sich drei Wege bewährt:

1. Übernahme durch einen Ehegatten

Oft möchten Ehepartner die Immobilie behalten und den anderen auszahlen. Das kann sinnvoll sein, wenn Kinder im Haus wohnen bleiben sollen oder wenn eine wirtschaftlich tragfähige Finanzierung möglich ist. Hier muss sauber geprüft werden, wie der Immobilienwert angesetzt wird, welche Darlehen noch ofen sind und ob neben der Eigentumsfrage zusätzlich ein Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist. 

2. Verkauf der Immobilie

In vielen Fällen ist der Verkauf die wirtschaftlich vernünftigste Lösung. Das gilt. besonders dann, wenn keiner der Ehegatten das Haus dauerhaft halten kann oder wenn eine Auszahlung den übernehmenden Ehepartner finanziell überfordert. Ein geordneter Verkauf schafft oft klare Verhältnisse und kann langwierige Streitigkeiten vermeiden. 

3. Teilungsversteigerung als letzter Ausweg

Sind beide Ehepartner Miteigentümer und kommt keine Einigung zustande, kann als letzter Schritt eine Teilungsversteigerung in Betracht kommen. Steht die Immobilie mehreren nach Bruchteilen zu, kann jeder Teilhaber die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Gerade weil die Teilungsversteigerung wirtschaftlich und persönlich belastend ist, soll sie der letzte Schritt sein. In vielen Fällen lässt sich durch frühe anwaltliche Begleitung eine bessere und fairere Lösung erreichen. 



Welche Lösungen gibt es für Ihr Haus bei einer Scheidung?

Welche Lösungen gibt es für Ihr Haus bei einer Scheidung?

Darum ist anwaltliche Unterstützung bei einer Scheidung sinnvoll

Bei einer Scheidung mit gemeinsamen Haus geht es fast nie nur um eine einzelne Rechtsfrage. Es geht um Eigentum, Zugewinn, Nutzung der Immobilie, laufende Kosten und Finanzierung, mögliche Ausgleichsansprüche und die praktische Umsetzung einer Vereinbarung. 
Wer vorschnell handelt, riskiert unnötige Nachteile. Das gilt zum Beispiel dann, wenn eine Immobilie unter Zeitdruck verkauft wird, der Wert nicht sauber ermittelt wurde oder wenn eine Einigung getroffen wird, ohne den Zugewinnausgleich ausreichend zu berücksichtigen. 

Gerade bei größeren Vermögenswerten und Immobilienbesitz ist eine strategische und vorausschauende Beratung besonders wichtig. 

Ihre anwaltliche Begleitung in Schwabach bei Haus, Scheidung und Zugewinn

DIe Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach begleitet Mandanten im Familienrecht bei trennung, scheidung und der auseinandersetzung von vermögen. ein besonderer schwerpunkt liegt auf der gemeinsamen immobilie bei scheidung und zugewinn. gerade wenn haus, eigentumswohnung oder sonstiger immobilienbesitz betroffen sind, ist eine beratung sinnvoll, die nicht nur die rechtliche seite, sondern auch die wirtschaftlichen folgen im blick behält. 

wenn sie in schwabach oder der region rechtliche unterstützung zum thema haus bei scheidung suchen, erhalten sie eine verständliche einordnung ihrer situation und eine klare besprechung der nächsten sinnvollen schritte. 

eine frühzeitige anwaltliche prüfung schafft oft die Grundlage für bessere entscheidungen.

Anwälte

Unsere

im Familienrecht

im
Familienrecht

Laura doktorowski


Philipp 
Körblein


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Gemeinsam finden wir eine Lösung.

KANZLEI SCHWABACH
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FAQ

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Wem gehört das Haus nach der Scheidung?

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Wem gehört das Haus nach der Scheidung?

Maßgeblich ist nicht die Scheidung, sondern die Eigentumslage. Steht nur ein Eigentümer im Grundbuch, bleibt es dabei. Daneben kann aber ein finanzieller Ausgleich in Betracht kommen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Dies hängt vom Güterstand ab. 

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Muss ich meinen Ehepartner auszahlen, wenn ich das Haus behalten möchte?

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Muss ich meinen Ehepartner auszahlen, wenn ich das Haus behalten möchte?

Häufig ja, aber nicht in jeder Konstellation. Ob und in welcher Höhe eine Auszahlung sinnvoll oder erforderlich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem vom Immobilienwert, offenen Forderungen, möglichen Ausgleichsansprüchen etc. Eigentum und Zugewinn sind rechtlich nicht dasselbe.  

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Kann mein Ex die Teilungsversteigerung beantragen?

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Kann mein Ex die Teilungsversteigerung beantragen?

Wenn beide Ehepartner Miteigentümer sind und keine Einigung möglich ist, kann grundsätzlich die Aufhebung der Gemeinschaft verlangt werden. Gerade deshalb lohnt es sich, frühzeitig nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.