Die Kanzlei Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner, wenn es um Ihre Immobilie oder Wohnung geht. Unser erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät und vertritt Sie umfassend bei der Erstellung von Mietverträgen, dem Ausspruch von Kündigungen, bei Mieterhöhungen sowie in allen Fragen zu der Kaution und Schönheitsreparaturen. Auch bei Fragen zum Wohnungseigentumsrecht und den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Schwabach, Roth, Nürnberg und Umgebung. 
Wir kümmern uns um Ihre Immobilie.


Nicht jeder auf der Eigentümerversammlung gefasste Beschluss ist auch wirksam. Als Eigentümer steht Ihnen die Möglichkeit der Beschlussanfechtungsklage zu, mit welcher der Beschluss auf formelle Fehler oder auf ordnungsgemäße Verwaltung überprüft werden kann. 
Wir unterstützen bei der Überprüfung von Beschlüssen, deren Formulierung und bei Anfechtungsklage. 

Anfechtung von Beschlüssen

Die Mietkaution dient als finanzielle Absicherung für Vermieter und kann bei Schäden an der Mietsache, ausstehenden Mieten oder Nebenkostennachzahlungen genutzt werden. 
Doch wann genau darf die Kaution einbehalten werden und welche Fristen gelten für die Rückzahlung? 

Kaution

Einmal jährlich hat bei Wohnungseigentümergemeinschaften eine Versammlung stattzufinden. Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium einer WEG. Hier werden wichtige Entscheidungen zum Hausgeld, Instandhaltung, Sonderumlagen etc. getroffen. 

Eigentümerversammlung

Die Kündigung eines Mietverhältnisses ist manchmal unumgänglich. Dennoch darf nur unter bestimmten Voraussetzungen das Mietverhältnis gekündigt werden. 
Am häufigsten kommt die Eigenbedarfskündigung und die Kündigung bei Mietrückständen vor. 
Wir unterstützen bei der rechtsicheren Durchsetzung oder Abwehr der Kündigung. 

Kündigung

Eine Mieterhöhung muss rechtlich zulässig und gut begründet sein. 
Ob Staffelmiete, Indexmiete oder Anpassung an die örtliche Vergleichsmiete - als Vermieter oder Mieter sollten Sie Ihre Rechte genau kennen. 
Wir beraten Sie zu den Handlungsmöglichkeiten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Mietrecht in Schwabach, Nürnberg, Fürth und Roth. 

Mieterhöhung

Die rechtssichere Erstellung eines Mietvertrages ist entscheidend, um die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag rechtsicher und nachweisbar zu regeln. Unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Schwabach berät Sie ausführlich zur Vertragsgestaltung und bei der Überprüfung bestehender Mietverträge.

Mietvertrag

Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Überblick:

Ihre Experten im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Ich bin als Gründungsmitglied der Rechtsanwaltskanzlei Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt in Schwabach, Nürnberg und Umgebung tätig. 
Meine Schwerpunktbereiche liegen im Arbeitsrecht und Erbrecht, wo ich jeweils als Fachanwalt zugelassen bin. 


weitere rechtsgebiete:
Arbeitsrecht und Erbrecht

Holger Löhr

Ich bin seit 2019 als Rechtsanwalt zugelassen und darf seit 2022 die Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" führen. 
Seit dem 01.01.2024 bin ich Partner der Rechtsanwaltskanzlei Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler. 
Ich vertrete zielstrebig und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen Vermieter, Wohnungseigentümer und Mieter in allen rechtlichen Belangen rund um Ihre Immobilie. 
Gleichzeitig stehe ich Hausverwaltungen mit Rat und Tat zur Seite. 

Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Tobias Geisler

Das Mietrecht ist komplex. Gerade in Zeiten steigender Wohnungsknappheit ist erfahrene und zielsichere rechtliche Beratung unerlässlich. Ob als Vermieter bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf oder bei Mietrückständen sowie bei anstehenden Sanierungen der WEG. Fehler können schnell teuer werden. 
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Schwabach stehen Ihnen mit fundierter Rechtsberatung und durchsetzungsstarker Vertretung zur Seite - außergerichtlich und vor Gericht.

Wir kümmern uns um alle Fragen zu Ihrer Immobilie.

Unsere Anwälte für Mietrecht in Schwabach

In der Kanzlei Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler profitieren Sie von jahrzehntelanger Erfahrung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner wenn Sie eine Mieterhöhung durchsetzen oder eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen möchten. Auch Wohnungseigentümer und Mieter profitieren von unserer fundierten Beratung. 
Mietrecht ist oft komplex und konfliktbehaftet. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und vertreten Sie in Schwabach, Nürnberg, Fürth und deutschlandweit.

Vermieten & Mieten in Schwabach

Wir stehen zuverlässig an Ihrer Seite

Häufig gestellte Fragen rund um das Mietrecht und Eigentumsrecht:

Alles, was Sie zum Thema Mietrecht wissen müssen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sind oft kompliziert und werfen viele Fragen auf. Sowohl für Vermieter als auch für Mieter. Mietstreitigkeiten sind zudem nicht selten auch persönlich belastend und äußerst emotional. 
Erfahrene Unterstützung kann dabei helfen, den Überblick zu bewahren. 
Aus diesem Grund beantworten wir die wichtigsten fragen, die uns in unserer Kanzlei in Schwabach zum Thema Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht häufig gestellt werden. 

Ein Beschluss kann innerhalb eines Monats nach der Eigentümerversammlung angefochten werden, wenn er aus formellen Gründen fehlerhaft ist oder ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht. 
Die Anfechtung muss zwingend gegenüber dem zuständigen Gericht erfolgen. Ein schriftlicher Widerspruch gegenüber der Hausverwaltung ist nicht ausreichend. 
Die Anfechtungsfrist beginnt auch zu laufen, wenn Sie noch kein Protokoll der Versammlung erhalten haben. 
Es empfiehlt sich also, bereits vor der Versammlung rechtlichen Rat zu einzelnen Punkten einzuholen, um nach der Versammlung schnellstmöglich reagieren zu können.

Wann und Wie muss ich einen Beschluss anfechten?

Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, an der Versammlung teilzunehmen. Die Ladung zu der Eigentümerversammlung muss Ihnen mind. drei Wochen vorher zugegangen sein. Drei Wochen vorher müssen auch etwaige Anträge zur Eigentümerversammlung bei der Hausverwaltung gestellt werden.
Nach der Eigentümerversammlung haben Sie nur einen Monat Zeit, um gefasste Beschlüsse anzufechten. 

Welche Rechte habe ich in der Eigentümerversammlung?

Bei einem Mietrückstand von zwei Monaten kann der Vermieter außerordentlich und fristlos kündigen. Zieht der Mieter daraufhin nicht freiwillig aus, ist eine Räumungsklage unumgänglich. 
Warten Sie hier nicht zu lange; denn jeder Monat kann Ihren Schaden vergrößern. 

Was kann ich tun, wenn der Mieter nicht zahlt?

Bei der Frage nach der Kündigungsfrist muss zwischen Mieter und Vermieter unterschieden werden. 
Mieter haben eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten; die Kündigungsfrist von Vermietern hängt von der Dauer des Mietverhältnisses ab. Sie erhöht sich nach fünf Jahren Mietdauer auf 6 Monate und bei über acht Jahren Mietdauer auf 9 Monate.
Häufig enthält jedoch der Mietvertrag auch einen Verzicht auf den Ausspruch der ordentlichen Kündigung. Lassen Sie sich im Zweifel vor dem Ausspruch der Kündigung rechtlich beraten. 

Welche Kündigungsfristen gelten?

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur zulässig, wenn der Vermieter oder nahe Angehörige die Wohnung tatsächlich nutzen möchten. Die Kündigung muss nachvollziehbar begründet werden. 
Zieht der Vermieter selbst oder die Bedarfsperson nach Ausspruch der Eigenbedarfskündigung nicht ein, können Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf drohen. 

Wann liegt Eigenbedarf vor?

Eine Mieterhöhung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei der Anpassung an die ortsübliche Miete. Der Vermieter muss jedoch bestimmte Fristen und Formalitäten einhalten. Zudem muss die Mieterhöhung auch inhaltlich begründet werden und häufig ist die Erhöhung auch begrenzt. 

Wann darf ein vermieter die Miete erhöhen?

Grundsätzlich können Mietverträge auch mündlich abgeschlossen werden. Nur bei gewerblichen Mietverträgen mit besonderer Befristung ist eine schriftlicher Mietvertrag erforderlich. 
Aber auch so ist ein schriftlicher Mietvertrag empfehlenswert, um die mietrechtlichen Regelungen zwischen den Parteien rechtssicher und nachweisbar festzuhalten.

Muss ein Mietvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

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