Ein Verkehrsunfall kann schnell passieren – doch die Schadensregulierung mit Versicherungen gestaltet sich oft schwierig. Wir setzen uns für Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ein und sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben.
Ob es um die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Streitigkeiten mit der eigenen Voll- oder Teilkaskoversicherung oder um Fragen zur Mitschuld und Regulierung geht – unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Schwabach stehen Ihnen mit kompetenter Beratung und starker Vertretung zur Seite.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Verkehrsrecht – wir kämpfen für Ihr Recht in Schwabach, Nürnberg, Fürth, Roth und der gesamten Region!
Als Rechtsanwältin stehe ich Ihnen sowohl außergerichtlich als auch -wo notwendig- gerichtlich zur Seite.
Ich setze mich für meine Mandanten bei der Unfallregulierung zielstrebig, verhandlungssicher und dem notwendigen Durchsetzungsvermögen ein.
Meine weiteren Schwerpunkte liegen im Erbrecht, der Testamentsvollstreckung und im Familienrecht.
Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) habe ich darüber hinaus tiefgehende Kenntnisse in der Auseinandersetzung von Nachlässen sowie der Erstellung von Testamenten. So verhelfe ich Ihnen zu einem möglichst optimalen Ergebnis, egal ob bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils oder der Gestaltung Ihres Testaments.
Viele Versicherer versuchen nach einem Verkehrsunfall, die Schadensregulierung bewusst hinauszuzögern – sei es bei der Erstattung von Reparaturkosten, der Zahlung von Schmerzensgeld oder der Übernahme von Kasko- und Haftpflichtschäden. Verzögerte Prüfverfahren und unnötige Nachforderungen sind gängige Taktiken, um berechtigte Ansprüche kleinzurechnen oder abzulehnen.
Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Schwabach lassen das nicht zu!
Wir kümmern uns um eine sorgenfreie und schnelle Abwicklung Ihres Unfalls
Familienrecht
Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Schwabach lassen das übliche Regulierungsverhalten der Versicherungen nicht zu! Wir setzen Ihre Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche schnell und konsequent durch, damit Sie zügig zu Ihrem Recht kommen – ohne unnötige Wartezeiten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung in Schwabach, Nürnberg, Fürth und Umgebung.
Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und schildern Sie uns den Unfallhergang. Den Rest übernehmen wir!
Nach einem Verkehrsunfall oder bei Problemen mit Bußgeldern und Versicherungen tauchen oft viele Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Ihren Rechten und Pflichten im Verkehrsrecht.
Ist der Unfallgegner schuld, trägt dessen Haftpflichtversicherung die kompletten Anwaltskosten. Bei Mitschuld wird der Anteil entsprechend aufgeteilt. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, deckt diese in vielen Fällen Ihre Kosten.
Ist der andere Unfallbeteiligte schuld, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Mietwagenkosten – allerdings nur für die Dauer der Reparatur oder einer realistischen Wiederbeschaffung.
Häufig entsteht Streit über die Dauer und Höhe der Mietwagenkosten, z.B. bei sog. Unfallersatztarifen. Hier ist anwaltliche Hilfe zu empfehlen.
Bei der fiktiven Schadensabrechnung lassen Sie den Schaden nicht reparieren, sondern lassen sich die Reparaturkosten auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags auszahlen. Dabei kann die Versicherung Kürzungen vornehmen – wir prüfen Ihre Ansprüche!
Versicherer versuchen oft, eine Mitschuld zu unterstellen, um Zahlungen zu reduzieren. Lassen Sie die Schuldfrage von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen – wir setzen Ihre Ansprüche durch!
Wenn Sie durch einen Unfall körperliche oder psychische Schäden erlitten haben, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Höhe richtet sich nach der Art der Verletzungen und möglichen Langzeitfolgen. Dokumentieren Sie Ihre Verletzungen und Schmerzen in einem (Schmerzens-)Tagebuch und lassen Sie sich alles ärztlich Bescheinigen.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, wenn der andere Fahrer schuld ist. Bei Mitschuld wird der Schaden anteilig übernommen.
Ihre Kaskoversicherung deckt je nach Tarif auch eigene Schäden.
Sichern Sie die Unfallstelle, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie die Polizei, wenn es Verletzte gibt oder hoher Schaden entstanden ist. Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos und notieren Sie die Daten aller Beteiligten.
Sehen Sie sich sofort nach Zeugen um, lassen Sie sich von diesen eine schriftliche Bestätigung des Hergangs oder wenigstens die Kontaktdaten mitteilen.
Limbacher Straße 62
91126 Schwabach
(Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung)
Per E-Mail an info@rae-schwabach.de
oder über unser Kontaktformular.
Telefon: 09122 / 9311-66
Telefax: 09122 / 9311-77
Wir verstehen uns als Ihre engagierte Partner, die nicht nur juristisches Wissen, sondern auch menschliche Unterstützung bieten. Unser Ansatz basiert auf Vertrauen, Transparenz und einer maßgeschneiderten Betreuung. Genau das wünschen Sie sich von Ihrem Anwalt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine zeitnahe Erstberatung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.
KANZLEI SCHWABACH
LIMBACHER STRASSE 62
91126 SCHWABACH
TELEFON: 09122 / 9311-66
TELEFAX: 09122 / 9311-77
E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE