Bei Angestellten lässt sich das Einkommen meist anhand fortlaufender Gehaltsabrechnungen nachvollziehen. Bei Selbstständigen sieht das anders aus. Gewinne schwanken, Investitionen verändern einzelne Geschäftsjahre, steuerliche Abschreibungen beeinflussen das Ergebnis und bei Gesellschafter-Geschäftsführern können neben dem Gehalt auch Tantiemen, Ausschüttungen oder weitere wirtschaftliche Vorteile eine Rolle spielen.

Auch ein besonders hohes Einkommen macht die Berechnung nicht einfacher. Dann stellt sich zusätzlich die Frage, welcher Teil des Einkommens während der Ehe tatsächlich für den Lebensstandard verwendet und welcher Teil zur Vermögensbildung eingesetzt wurde.

Wir beraten Selbstständige, Unternehmer und unterhaltsberechtigte Ehegatten in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg bei der Ermittlung, Prüfung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Einen Überblick über unsere Tätigkeit finden Sie auch unter unserer anwaltlichen Beratung im Familienrecht.

Je komplexer die Einkommensstruktur ist, desto wichtiger ist es, nicht lediglich einzelne Steuerbescheide oder Monatswerte gegenüberzustellen. Lassen Sie die maßgeblichen Einkünfte und Unterlagen prüfen, bevor Sie einer langfristigen Unterhaltsberechnung oder Vereinbarung zustimmen.

Unterhalt bei Selbstständigen und hohem Einkommen

Unterhalt bei Selbstständigen und hohem Einkommen

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Bei Selbstständigen, Unternehmern und Gutverdienern lässt sich der Unterhalt selten aus einem einzelnen Monatsgehalt ableiten. Entscheidend ist, welches Einkommen unterhaltsrechtlich tatsächlich zur Verfügung steht und welcher Lebensstandard während der Ehe geprägt wurde.

Bei Selbstständigen, Unternehmern und Gutverdienern lässt sich der Unterhalt selten aus einem einzelnen Monatsgehalt ableiten. Entscheidend ist, welches Einkommen unterhaltsrechtlich tatsächlich zur Verfügung steht und welcher Lebensstandard während der Ehe geprägt wurde.

Bei Selbstständigen wird für die Prognose des laufenden Einkommens regelmäßig nicht nur ein einzelnes Jahr betrachtet. Die im Bezirk des OLG Nürnberg herangezogenen Süddeutschen Leitlinien sehen grundsätzlich eine Betrachtung der Gewinne der letzten drei Jahre vor. Außergewöhnliche Entwicklungen, erhebliche Veränderungen des Unternehmens oder ein erkennbarer wirtschaftlicher Trend können jedoch eine differenziertere Bewertung erforderlich machen. Für zurückliegende Unterhaltszeiträume ist grundsätzlich das tatsächlich in diesem Zeitraum erzielte Einkommen maßgeblich.

Entscheidend ist außerdem: Steuerlicher Gewinn und unterhaltsrechtliches Einkommen sind nicht automatisch identisch. Steuerliche Gestaltungen, Abschreibungen, Investitionen und andere betriebliche Positionen müssen darauf geprüft werden, ob und in welchem Umfang sie auch unterhaltsrechtlich berücksichtigt werden können. Der Bundesgerichtshof hat diese notwendige Trennung zwischen steuerlicher und unterhaltsrechtlicher Betrachtung ausdrücklich hervorgehoben.

Wie wird Unterhalt bei Selbstständigen berechnet?


Wie wird Unterhalt bei Selbstständigen berechnet?



Selbstständiges Einkommen verläuft selten gleichmäßig. Ein sehr gutes Geschäftsjahr kann auf einen außergewöhnlichen Auftrag zurückzuführen sein. Umgekehrt kann ein schwaches Jahr durch eine größere Investition, einen vorübergehenden Umsatzeinbruch oder einmalige Belastungen geprägt sein.

Deshalb genügt es häufig nicht, den letzten Einkommensteuerbescheid durch zwölf zu teilen. Erforderlich ist vielmehr eine wirtschaftliche Betrachtung mehrerer Jahre. Dabei muss geklärt werden, welche Einnahmen nachhaltig sind, welche Aufwendungen betrieblich notwendig waren und ob einzelne Veränderungen lediglich steuerliche oder auch unterhaltsrechtliche Bedeutung besitzen.

Gerade bei einer Scheidung von Unternehmern und Selbstständigen greifen Unterhaltsfragen zudem häufig mit Unternehmens-, Vermögens- und Liquiditätsfragen ineinander. Die Unterhaltsberechnung sollte deshalb nicht isoliert vom wirtschaftlichen Gesamtbild erfolgen.

Warum die Einkommensberechnung bei Selbstständigen schwieriger ist

Warum die Einkommensberechnung bei Selbstständigen schwieriger ist

Welcher Zeitraum wird bei Selbstständigen betrachtet?

Für eine Prognose des zukünftigen Einkommens wird regelmäßig auf mehrere abgeschlossene Wirtschaftsjahre zurückgegriffen. Die Süddeutschen Leitlinien 2026 nennen grundsätzlich die Gewinne der letzten drei Jahre. Diese Betrachtung soll verhindern, dass ein zufällig besonders gutes oder schlechtes Jahr die Unterhaltshöhe verzerrt.

Der Dreijahreszeitraum ist jedoch kein mechanischer Automatismus. Hat sich die wirtschaftliche Situation inzwischen dauerhaft verändert, kann ein bloßer Durchschnitt vergangener Jahre ein falsches Bild ergeben. Das kann beispielsweise bei einer erheblichen Betriebserweiterung, dem Wegfall eines Großkunden, einer nachhaltigen Branchenkrise oder einer grundlegenden Änderung der eigenen Tätigkeit der Fall sein.

Umgekehrt reicht die bloße Behauptung, zukünftige Gewinne würden niedriger ausfallen, regelmäßig nicht aus. Eine solche Entwicklung muss anhand belastbarer betriebswirtschaftlicher Daten nachvollziehbar sein.

Für eine Prognose des zukünftigen Einkommens wird regelmäßig auf mehrere abgeschlossene Wirtschaftsjahre zurückgegriffen. Die Süddeutschen Leitlinien 2026 nennen grundsätzlich die Gewinne der letzten drei Jahre. Diese Betrachtung soll verhindern, dass ein zufällig besonders gutes oder schlechtes Jahr die Unterhaltshöhe verzerrt.

Der Dreijahreszeitraum ist jedoch kein mechanischer Automatismus. Hat sich die wirtschaftliche Situation inzwischen dauerhaft verändert, kann ein bloßer Durchschnitt vergangener Jahre ein falsches Bild ergeben. Das kann beispielsweise bei einer erheblichen Betriebserweiterung, dem Wegfall eines Großkunden, einer nachhaltigen Branchenkrise oder einer grundlegenden Änderung der eigenen Tätigkeit der Fall sein.

Umgekehrt reicht die bloße Behauptung, zukünftige Gewinne würden niedriger ausfallen, regelmäßig nicht aus. Eine solche Entwicklung muss anhand belastbarer betriebswirtschaftlicher Daten nachvollziehbar sein.

Welche Unterlagen sind für die Berechnung wichtig?

Eine aussagekräftige Unterhaltsberechnung erfordert regelmäßig mehr als den Einkommensteuerbescheid. Je nach Rechtsform und Einkommensstruktur können insbesondere Einkommensteuererklärungen und Steuerbescheide, Gewinnermittlungen beziehungsweise Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen relevant sein.

Bei Gesellschaftsbeteiligungen können zusätzlich Geschäftsführerbezüge, Tantiemen, Gewinnausschüttungen und gesellschaftsrechtliche Unterlagen eine Rolle spielen. Hinzu kommen gegebenenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder weiteren Beteiligungen.

Aktuelle BWAs können vor allem dann wichtig werden, wenn sich seit dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr eine erhebliche Entwicklung abzeichnet. Sie ersetzen einen Jahresabschluss nicht ohne Weiteres, können aber helfen, eine behauptete Veränderung des Unternehmens nachvollziehbar zu machen.

Unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche ermöglichen es, die für die Berechnung notwendigen Informationen und Belege einzufordern. Für getrennt lebende Ehegatten folgt dies aus § 1361 Abs. 4 BGB, für geschiedene Ehegatten insbesondere aus § 1580 BGB in Verbindung mit § 1605 BGB

Eine aussagekräftige Unterhaltsberech-nung erfordert regelmäßig mehr als den Einkommensteuer-bescheid. Je nach Rechtsform und Einkommensstruktur können insbesondere Einkommensteuer-erklärungen und Steuerbescheide, Gewinnermittlungen beziehungsweise Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie aktuelle betriebswirtschaft-liche Auswertungen relevant sein.

Bei Gesellschaftsbetei-ligungen können zusätzlich Geschäftsführer-bezüge, Tantiemen, Gewinnaus-schüttungen und gesellschaftsrecht-liche Unterlagen eine Rolle spielen. Hinzu kommen gegebenenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder weiteren Beteiligungen.

Aktuelle BWAs können vor allem dann wichtig werden, wenn sich seit dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr eine erhebliche Entwicklung abzeichnet. Sie ersetzen einen Jahresabschluss nicht ohne Weiteres, können aber helfen, eine behauptete Veränderung des Unternehmens nachvollziehbar zu machen.

Unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche ermöglichen es, die für die Berechnung notwendigen Informationen und Belege einzufordern. Für getrennt lebende Ehegatten folgt dies aus § 1361 Abs. 4 BGB, für geschiedene Ehegatten insbesondere aus § 1580 BGB in Verbindung mit § 1605 BGB.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Gewinn und private Entnahmen gleichzusetzen.

Bei einem Einzelunternehmen oder einer freiberuflichen Tätigkeit können Entnahmen höher oder niedriger sein als der tatsächlich erwirtschaftete Gewinn. Eine hohe Privatentnahme kann beispielsweise auch durch vorhandene Liquidität oder andere Finanzierungsquellen ermöglicht worden sein. Umgekehrt bedeutet eine geringe Entnahme nicht automatisch, dass nur ein entsprechend niedriges Einkommen vorhanden war.

Deshalb ist die Gewinnermittlung regelmäßig der Ausgangspunkt. Anschließend wird geprüft, welche steuerlichen Positionen unterhaltsrechtlich übernommen werden können und welche Korrekturen erforderlich sind.

Auch notwendige betriebliche Investitionen und eine angemessene Liquiditätsvorsorge dürfen nicht einfach ignoriert werden. Auf der anderen Seite darf verfügbares Einkommen nicht lediglich durch betriebliche Dispositionen dem Unterhalt entzogen werden. Welche Position anzuerkennen ist, hängt von ihrer wirtschaftlichen Funktion und den Umständen des konkreten Unternehmens ab.

Gewinn, Entnahmen und Rücklagen sind nicht dasselbe

Gewinn, Entnahmen und Rücklagen sind nicht dasselbe

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer kann die Betrachtung deutlich über das monatliche Geschäftsführergehalt hinausgehen.

Zu prüfen sind unter anderem variable Vergütungen, Tantiemen, tatsächliche Gewinnausschüttungen sowie sonstige wirtschaftliche Vorteile. Gleichzeitig muss zwischen dem Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft einerseits und dem persönlichen Einkommen des Gesellschafters andererseits unterschieden werden. Nicht jeder in der Gesellschaft verbleibende Gewinn steht automatisch für private Unterhaltszahlungen zur Verfügung.

Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn der unterhaltspflichtige Ehegatte aufgrund seiner Beteiligungs- oder Organstellung erheblichen Einfluss darauf besitzt, wann Gewinne ausgeschüttet, Vergütungen festgesetzt oder Mittel im Unternehmen belassen werden. Dann kommt es auf die wirtschaftlichen Gründe der jeweiligen Entscheidung an.

Bei solchen Konstellationen ist die Unterhaltsberechnung regelmäßig Teil einer umfassenderen Betrachtung der Scheidung bei Vermögen, Immobilien und Unternehmen.

Was gilt für GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer?

Was gilt für GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer?

Tantiemen, Boni, Firmenwagen und weitere Einkünfte

Unterhaltsrechtliches Einkommen besteht nicht zwingend nur aus dem Grundgehalt oder Unternehmensgewinn.

Variable Vergütungen wie Tantiemen und Boni können ebenso relevant sein wie Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder weiteren Beteiligungen. Bei schwankenden Sonderzahlungen ist wiederum zu prüfen, welcher Zeitraum ein realistisches Bild der nachhaltigen Einkommensverhältnisse vermittelt.

Auch geldwerte Vorteile können eine Rolle spielen. Wird beispielsweise ein Firmenwagen privat genutzt und erspart dadurch private Fahrzeugkosten, kann dieser Nutzungsvorteil unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sein. Die Süddeutschen Leitlinien erfassen Sach- und geldwerte Leistungen grundsätzlich insoweit als Einkommen, als sie entsprechende private Aufwendungen ersparen.

Wichtig ist dabei, denselben wirtschaftlichen Vorteil nicht mehrfach anzusetzen. Die gesamte Berechnung muss in sich konsistent bleiben.

Unterhaltsrechtliches Einkommen besteht nicht zwingend nur aus dem Grundgehalt oder Unternehmensgewinn.

Variable Vergütungen wie Tantiemen und Boni können ebenso relevant sein wie Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder weiteren Beteiligungen. Bei schwankenden Sonderzahlungen ist wiederum zu prüfen, welcher Zeitraum ein realistisches Bild der nachhaltigen Einkommens-verhältnisse vermittelt.

Auch geldwerte Vorteile können eine Rolle spielen. Wird beispielsweise ein Firmenwagen privat genutzt und erspart dadurch private Fahrzeugkosten, kann dieser Nutzungsvorteil unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sein. Die Süddeutschen Leitlinien erfassen Sach- und geldwerte Leistungen grundsätzlich insoweit als Einkommen, als sie entsprechende private Aufwendungen ersparen.

Wichtig ist dabei, denselben wirtschaftlichen Vorteil nicht mehrfach anzusetzen. Die gesamte Berechnung muss in sich konsistent bleiben.

Trennungsunterhalt und Unterhalt nach der Scheidung sind zu unterscheiden

Während des Getrenntlebens kann sich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt aus § 1361 BGB ergeben. Maßgeblich sind insbesondere die ehelichen Lebensverhältnisse sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten.

Mit der Rechtskraft der Scheidung endet der Trennungsunterhalt. Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht nicht allein deshalb fort, weil zuvor Trennungsunterhalt gezahlt wurde. Er setzt einen gesetzlichen Unterhaltstatbestand voraus. Für die Höhe eines bestehenden Anspruchs sind die ehelichen Lebensverhältnisse nach § 1578 BGB von zentraler Bedeutung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nachehelicher Unterhalt zudem herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden.

Gerade bei hohen Einkommen sollte deshalb nicht nur über einen monatlichen Betrag gesprochen werden. Zunächst muss geklärt werden, welcher Anspruch für welchen Zeitraum besteht und auf welcher Einkommensgrundlage er berechnet wird.

Während des Getrenntlebens kann sich ein Anspruch auf Trennungsunterhalt aus § 1361 BGB ergeben. Maßgeblich sind insbesondere die ehelichen Lebensverhältnisse sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Ehegatten.

Mit der Rechtskraft der Scheidung endet der Trennungsunterhalt. Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht nicht allein deshalb fort, weil zuvor Trennungsunterhalt gezahlt wurde. Er setzt einen gesetzlichen Unterhaltstatbestand voraus. Für die Höhe eines bestehenden Anspruchs sind die ehelichen Lebensverhältnisse nach § 1578 BGB von zentraler Bedeutung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nachehelicher Unterhalt zudem herabgesetzt oder zeitlich begrenzt werden.

Gerade bei hohen Einkommen sollte deshalb nicht nur über einen monatlichen Betrag gesprochen werden. Zunächst muss geklärt werden, welcher Anspruch für welchen Zeitraum besteht und auf welcher Einkommensgrundlage er berechnet wird.

Bei sehr guten Einkommensverhältnissen entsteht häufig die Vorstellung, Unterhalt lasse sich einfach mit einer bestimmten Quote aus dem gesamten Einkommen berechnen. Das trifft so pauschal nicht zu.

Ehegattenunterhalt soll den ehelich geprägten Lebensbedarf sichern. Einkommensteile, die während der Ehe nicht dem Konsum dienten, sondern beispielsweise dauerhaft zur Vermögensbildung verwendet wurden, erhöhen den Lebensbedarf nicht automatisch in gleicher Weise.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu differenzierte Regeln für die Bedarfsbemessung bei hohen Einkommen entwickelt. Im Bezirk des OLG Nürnberg ist außerdem eine aktuelle Entscheidung vom 10. September 2025 besonders relevant: Das Gericht stellte bei erheblich überdurchschnittlichen Einkünften auf den konkreten Bedarf ab und betonte, dass eine quotale Beteiligung nur insoweit gerechtfertigt ist, als Einkommen tatsächlich zur Lebensführung eingesetzt wurde und nicht der Vermögensbildung diente.

Das bedeutet nicht, dass ab einem bestimmten Einkommen automatisch immer eine konkrete Bedarfsberechnung vorgeschrieben wäre. Es gibt keine starre gesetzliche Schwelle. Entscheidend sind die tatsächlichen ehelichen Lebensverhältnisse, die Einkommensstruktur und die Verwendung der verfügbaren Mittel.

Bei einer konkreten Bedarfsberechnung werden die für den bisherigen Lebensstandard maßgeblichen Ausgaben nachvollziehbar dargestellt. Das OLG Nürnberg hat zugleich klargestellt, dass nicht jeder einzelne Lebenshaltungsposten durch eine Quittung bewiesen werden muss. Plausibel dargelegte Positionen können im gerichtlichen Verfahren nach § 287 ZPO geschätzt werden.

Und was gilt beim Kindesunterhalt?

Auch beim Kindesunterhalt muss zunächst das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen korrekt ermittelt werden. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 enthält Einkommensgruppen bis zu einem Nettoeinkommen von 11.200 Euro monatlich. Sie besitzt keine Gesetzeskraft, sondern dient als bundesweit anerkannte Richtlinie.

Bei darüber hinausgehenden Einkommen ist der Kindesunterhalt nicht automatisch auf den Betrag der obersten Gruppe begrenzt. Der Bundesgerichtshof hat für höhere Einkommen eine weitergehende Bedarfsbemessung in bestimmten Grenzen zugelassen. Auch hier bleibt deshalb eine genaue Berechnung erforderlich.

Unterhalt bei sehr hohem Einkommen

Unterhalt bei sehr hohem Einkommen

Typische Fehler bei der Unterhaltsberechnung

Besonders problematisch ist es, nur ein einzelnes Geschäftsjahr herauszugreifen. Ebenso fehleranfällig ist die ungeprüfte Übernahme des steuerlichen Gewinns oder die Annahme, sämtliche privaten Entnahmen seien automatisch unterhaltsrechtliches Einkommen.

Auf der anderen Seite darf eine wirtschaftlich tatsächlich vorhandene Leistungsfähigkeit nicht dadurch verdeckt werden, dass Vergütung, Ausschüttungen oder private Vorteile allein innerhalb der eigenen Gestaltungsmacht verlagert werden.

Bei sehr hohen Einkommen kann schließlich eine pauschale Quotenberechnung den tatsächlichen ehelichen Lebensstandard verfehlen. Hier sollte frühzeitig geklärt werden, ob die Einkommensmethode oder eine konkrete Bedarfsdarstellung sachgerecht ist.

Ein weiterer praktischer Fehler besteht darin, über längere Zeit lediglich informell über Unterhalt zu verhandeln. Unterhaltsansprüche können grundsätzlich nicht unbegrenzt für die Vergangenheit verlangt werden. Wann Rückstände verlangt werden können, hängt unter anderem davon ab, ob rechtzeitig Auskunft verlangt, zur Zahlung aufgefordert oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde.

Besonders problematisch ist es, nur ein einzelnes Geschäftsjahr herauszugreifen. Ebenso fehleranfällig ist die ungeprüfte Übernahme des steuerlichen Gewinns oder die Annahme, sämtliche privaten Entnahmen seien automatisch unterhaltsrechtliches Einkommen.

Auf der anderen Seite darf eine wirtschaftlich tatsächlich vorhandene Leistungsfähigkeit nicht dadurch verdeckt werden, dass Vergütung, Ausschüttungen oder private Vorteile allein innerhalb der eigenen Gestaltungsmacht verlagert werden.

Bei sehr hohen Einkommen kann schließlich eine pauschale Quotenberechnung den tatsächlichen ehelichen Lebensstandard verfehlen. Hier sollte frühzeitig geklärt werden, ob die Einkommensmethode oder eine konkrete Bedarfsdarstellung sachgerecht ist.

Ein weiterer praktischer Fehler besteht darin, über längere Zeit lediglich informell über Unterhalt zu verhandeln. Unterhaltsansprüche können grundsätzlich nicht unbegrenzt für die Vergangenheit verlangt werden. Wann Rückstände verlangt werden können, hängt unter anderem davon ab, ob rechtzeitig Auskunft verlangt, zur Zahlung aufgefordert oder ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde.

Unterhaltsberechnung prüfen, bevor langfristige Verpflichtungen entstehen

Gerade bei Selbstständigen können kleine Änderungen der Berechnungs-grundlagen über einen längeren Zeitraum erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Eine Unterhaltsberechnung sollte deshalb nachvollziehbar dokumentieren, welche Jahre verwendet wurden, welche Einkommenspositionen berücksichtigt und welche Abzüge vorgenommen wurden.

Das gilt für beide Seiten. Wer Unterhalt verlangt, benötigt eine vollständige und belastbare Einkommensgrundlage. Wer Unterhalt zahlen soll, muss ebenso darauf achten, dass außergewöhnliche Gewinne, notwendige betriebliche Aufwendungen oder nicht verfügbare Unternehmensmittel nicht unzutreffend angesetzt werden.

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dabei helfen, die erforderlichen Unterlagen zu bestimmen, die verschiedenen Einkunftsarten systematisch aufzubereiten, eine fremde Berechnung zu kontrollieren und eine belastbare Grundlage für Verhandlungen oder ein gerichtliches Verfahren zu schaffen.

Gerade bei Selbstständigen können kleine Änderungen der Berechnungsgrundlagen über einen längeren Zeitraum erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben. Eine Unterhaltsberechnung sollte deshalb nachvollziehbar dokumentieren, welche Jahre verwendet wurden, welche Einkommenspositionen berücksichtigt und welche Abzüge vorgenommen wurden.

Das gilt für beide Seiten. Wer Unterhalt verlangt, benötigt eine vollständige und belastbare Einkommensgrundlage. Wer Unterhalt zahlen soll, muss ebenso darauf achten, dass außergewöhnliche Gewinne, notwendige betriebliche Aufwendungen oder nicht verfügbare Unternehmensmittel nicht unzutreffend angesetzt werden.

Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere dabei helfen, die erforderlichen Unterlagen zu bestimmen, die verschiedenen Einkunftsarten systematisch aufzubereiten, eine fremde Berechnung zu kontrollieren und eine belastbare Grundlage für Verhandlungen oder ein gerichtliches Verfahren zu schaffen.

In unserer Kanzlei wird das Familienrecht insbesondere durch Rechtsanwalt Philipp Körblein, Fachanwalt für Familienrecht, bearbeitet. Die Kanzlei weist ihn auf der aktuellen Website unter anderem mit Tätigkeitsschwerpunkten im Unterhaltsrecht und bei komplexen Vermögensauseinandersetzungen aus.

Bei Selbstständigen und hohen Einkommen betrachten wir nicht nur den am Ende einer Berechnung stehenden Monatsbetrag. Zunächst müssen Einkommensstruktur, Unterlagen und wirtschaftliche Besonderheiten nachvollziehbar erfasst werden. Danach lässt sich beurteilen, welche Forderung oder Einwendung rechtlich tragfähig ist.

Wir beraten persönlich in Schwabach, gut erreichbar aus der Metropolregion Nürnberg, sowie telefonisch und digital.

Wenn Sie Unterhalt zahlen sollen, Unterhalt verlangen oder eine vorgelegte Berechnung nicht nachvollziehen können, lassen Sie die Einkommensgrundlagen frühzeitig prüfen. Sie erreichen die Kanzlei unter 09122 / 9311-66 oder per E-Mail an info@rae-schwabach.de. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie über den Kontakt zur Kanzlei in Schwabach.

Anwaltliche Unterstützung bei komplexen Unterhaltsfällen

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TELEFON: 09122 / 9311-66
TELEFAX: 09122 / 9311-77
E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE

FAQ

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Welche Jahre werden bei Selbstständigen für den Unterhalt berücksichtigt?

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Welche Jahre werden bei Selbstständigen für den Unterhalt berücksichtigt?

Für die Prognose des zukünftigen Einkommens werden nach den Süddeutschen Leitlinien regelmäßig die Gewinne der letzten drei Jahre betrachtet. Ein starrer Dreijahresdurchschnitt ist jedoch nicht in jeder Situation sachgerecht. Dauerhafte Veränderungen oder außergewöhnliche Geschäftsjahre können eine abweichende Bewertung erforderlich machen.

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Reicht der letzte Einkommensteuerbescheid aus?

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Reicht der letzte Einkommensteuerbescheid aus?

In komplexen Fällen regelmäßig nicht. Steuererklärungen und Steuerbescheide sind wichtige Unterlagen, müssen aber häufig durch Gewinnermittlungen, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und gegebenenfalls aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen ergänzt werden. Steuerliches und unterhaltsrechtliches Einkommen können voneinander abweichen.

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Sind private Entnahmen automatisch unterhaltsrechtliches Einkommen?

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Sind private Entnahmen automatisch unterhaltsrechtliches Einkommen?

Nein. Gewinn und Entnahmen sind unterschiedliche Größen. Entnahmen können beispielsweise aus bereits vorhandenem Kapital finanziert werden. Umgekehrt bedeutet eine geringe Privatentnahme nicht automatisch, dass entsprechend wenig Einkommen vorhanden war. Entscheidend ist die wirtschaftliche Gesamtbetrachtung.

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Werden Gewinne einer GmbH automatisch dem Gesellschafter zugerechnet?

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Werden Gewinne einer GmbH automatisch dem Gesellschafter zugerechnet?

Nicht jeder Gewinn einer GmbH ist automatisch persönliches Einkommen ihres Gesellschafters. Bei beherrschenden Gesellschaftern kann allerdings genauer zu prüfen sein, welchen Einfluss sie auf Vergütung, Ausschüttung und die Verwendung von Gewinnen besitzen und ob nachvollziehbare betriebliche Gründe für eine Thesaurierung bestehen.

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Wie wird Ehegattenunterhalt bei sehr hohem Einkommen berechnet?

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Wie wird Ehegattenunterhalt bei sehr hohem Einkommen berechnet?

Es gibt keine starre gesetzliche Einkommensgrenze, ab der eine bestimmte Berechnungsmethode zwingend gilt. Bei hohen Einkünften muss insbesondere geprüft werden, welcher Anteil des Einkommens während der Ehe tatsächlich dem Lebensstandard diente und welcher Anteil für Vermögensbildung verwendet wurde. Je nach Fall kann deshalb eine konkrete Bedarfsberechnung erforderlich werden.