Ein Testament soll Klarheit schaffen. In der Praxis entstehen Streit und unnötige Kosten jedoch häufig gerade dann, wenn der letzte Wille zu knapp, widersprüchlich oder formal unwirksam formuliert wurde. Besonders bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, mehreren Kindern oder einer Patchwork-Familie reicht es selten aus, einzelne Vermögenswerte aufzuzählen und Personen zuzuordnen.
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler berät Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen. Wir ordnen Ihre familiäre und wirtschaftliche Situation, entwickeln eine verständliche rechtliche Struktur und stimmen die erforderliche Umsetzung bei Bedarf mit Notariat und Steuerberatung ab. Einen Überblick über weitere Leistungen finden Sie unter Beratung und Vertretung im Erbrecht.
Wenn Sie Ihren Nachlass neu regeln oder ein bestehendes Testament überprüfen lassen möchten, können Sie über den Kontakt zur Kanzlei einen persönlichen, telefonischen oder digitalen Besprechungstermin vereinbaren.
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