Wenn ein naher Angehöriger verstorben ist, ist die Situation oft ohnehin belastend. Umso schwieriger wird es, wenn nach der Testamentseröffnung die Frage im Raum steht, ob Sie leer ausgehen oder deutlich weniger erhalten haben, als erwartet. 

Viele Betroffene wissen in diesem Moment nicht, ob sie überhaupt Rechte haben, welche Unterlagen sie verlangen dürfen und wie sie den Pflichtteil geltend machen.

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Genau hier setzt unsere anwaltliche Beratung an. Wenn Sie den Pflichtteil verlangen möchten, kommt es auf eine saubere rechtliche Einordnung, vollständige Informationen zum Nachlass und eine klare Strategie an. 

Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche verständlich einzuordnen, den Pflichtteil zu ermitteln und zu beziffern und anschließend konsequent zu verfolgen. 

Gerade wenn Immobilien im Nachlass sind, kann Ihnen über den Pflichtteil ein beträchtlicher Betrag zustehen. 

Anwalt für Erbrecht in Schwabach

Auch wenn Sie enterbt wurden, kann Ihnen etwas vom Nachlass zustehen. Denn wer vom Testament oder Erbvertrag ausgeschlossen wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen seinen Pflichtteil verlangen. 
Aber nicht jeder Angehörige ist automatisch Erbe. Pflichtteilsberechtigte sind:

- Kinder des Erblassers
- Ehegatte des Erblassers
- Eltern des Erblassers

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. 
Das bedeutet aber nicht, dass Ihnen einzelne Gegenstände aus dem Nachlass zustehen. Der Anspruch ist typischerweise auf Zahlung gerichtet und bemisst sich den dem Wert des gesetzlichen Erbteils. 

Wann steht mir ein Pflichtteil zu?

Auskunftsanspruch
gegen die
anderen
Erben

Auskunfts-anspruch
gegen die
anderen
Erben

Wie hoch ist der Pflichtteil

Oft beginnt das Problem nicht erst bei der Frage, ob ein Anspruch besteht, sondern bei der Unsicherheit über den tatsächlichen Nachlass. 
Wer nicht Erbe ist, kennt Kontostände, Immobilienwerte, Schulden etc. häufig nicht. 

Gerade deshalb sieht das Gesetz auch Auskunftsansprüche vor. Wir verfolgen diese Auskunftsansprüche entschieden und notfalls auch vor Gericht, um Ihren Pflichtteil durchzusetzen.
Oft beginnt das Problem nicht erst bei der Frage, ob ein Anspruch besteht, sondern bei der Unsicherheit über den tatsächlichen Nachlass. 
Wer nicht Erbe ist, kennt Kontostände, Immobilienwerte, Schulden etc. häufig nicht. 

Gerade deshalb sieht das Gesetz auch Auskunftsansprüche vor. Wir verfolgen diese Auskunftsansprüche entschieden und notfalls auch vor Gericht, um Ihren Pflichtteil durchzusetzen.

Wer den Pflichtteil verlangen möchte, sollte nicht vorschnell mit einer bloßen Zahl in die Auseinandersetzung gehen. Zunächst muss geklärt werden, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie die gesetzliche Erbfolge ohne Testament ausgesehen hätte und welcher Nachlasswert zugrunde zu legen ist.

Erst daraus lässt sich seriös ableiten, in welcher Höhe ein Anspruch in Betracht kommt. 

Besonders wichtig ist dabei der Auskunftsanspruch gegen den Erben. Sie können Auskunft verlangen über den Bestand des Nachlasses. Dazu gehören Informationen über Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Schulden und weiteren Vermögenswerten. 
Gerade bei Immobilien, Eigentumswohnungen und sonstigem Grundbesitz stellt sich außerdem die Frage nach einer belastbaren Wertermittlung. 

Gemeinsam mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen und Immobilienmaklern können wir schnell und kostengünstig eine erste Einschätzung zu den Werten ermitteln. 

Wie berechnet sich der Pflichtteil?

Wann spielt der Pflichtteil eine Rolle

In der Praxis begegnen uns immer wieder ähnliche Konstellationen:
Ein Elternteil setzt nur eines von mehreren Kindern als Erben ein. Ein neues Testament begünstigt den Ehepartner oder eine einzelne Person. Eine Immobilie wurde bereits zu Lebzeiten auf ein Kind übertragen. Oder es steht im Raum, dass größere Geldbeträge bereits vor dem Erbfall verschenkt wurden. 

Gerade bei Familienvermögen, Immobilien und größeren Nachlässen entsteht schnell Streit über die Frage, was überhaupt zum Nachlass gehört und ob frühere Schenkungen berücksichtigt werden müssen. Das Gesetz kennt hierfür unter bestimmten Voraussetzungen auch Pflichtteilsergänzungsansprüche. 
Hat ein Erblasser einem Dritte eine Schenkung gemacht, kann das für die Berechnung des Pflichtteils relevant werden; bei Schenkungen können insbesondere Zeiträume von bis zu zehn Jahren eine Rolle spielen. 

Hinzu kommt: Nicht jede Gestaltung ist klar. Manchmal handelt es sich auch um ein Vermächtnis. Aus diesem Grund lohnt sich anwaltliche Unterstützung. 
In der Praxis begegnen uns immer wieder ähnliche Konstellationen:
Ein Elternteil setzt nur eines von mehreren Kindern als Erben ein. Ein neues Testament begünstigt den Ehepartner oder eine einzelne Person. Eine Immobilie wurde bereits zu Lebzeiten auf ein Kind übertragen. Oder es steht im Raum, dass größere Geldbeträge bereits vor dem Erbfall verschenkt wurden. 

Gerade bei Familienvermögen, Immobilien und größeren Nachlässen entsteht schnell Streit über die Frage, was überhaupt zum Nachlass gehört und ob frühere Schenkungen berücksichtigt werden müssen. Das Gesetz kennt hierfür unter bestimmten Voraussetzungen auch Pflichtteilsergänzungsansprüche. 
Hat ein Erblasser einem Dritte eine Schenkung gemacht, kann das für die Berechnung des Pflichtteils relevant werden; bei Schenkungen können insbesondere Zeiträume von bis zu zehn Jahren eine Rolle spielen. 

Hinzu kommt: Nicht jede Gestaltung ist klar. Manchmal handelt es sich auch um ein Vermächtnis. Aus diesem Grund lohnt sich anwaltliche Unterstützung. 

Jetzt Pflichtteil prüfen lassen

Sie wurden enterbt, haben Fragen zu einem Testament oder vermuten, dass Ihr Pflichtteil zu niedrig angesetzt wurde? Dann lassen Sie Ihren Fall rechtzeitig prüfen. Je eher der Nachlass rechtlich eingeordnet und die Auskunftslage geklärt wird, desto besser lassen sich Ansprüche strukturiert verfolgen. 

Für unsere Mandanten aus Schwabach und Umgebung ist vor allem eins wichtig: eine klare verständliche und verlässliche Einschätzung. Wir erläutern Ihnen, ob ein Pflichtteilsanspruch naheliegt, welche Schritte sinnvoll sind und wie Ihr Anliegen rechtlich sauber vorbereitet werden kann. 
Wenn erforderlich, übernehmen wir die außergerichtliche Geltendmachung und setzen Ansprüche auch gerichtlich durch. 

Nehmen Sie jetzt Kontakt zur Kanzlei Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach auf. Telefonisch oder über unser Kontaktformular ganz einfach und online. 
Sie wurden enterbt, haben Fragen zu einem Testament oder vermuten, dass Ihr Pflichtteil zu niedrig angesetzt wurde? Dann lassen Sie Ihren Fall rechtzeitig prüfen. Je eher der Nachlass rechtlich eingeordnet und die Auskunftslage geklärt wird, desto besser lassen sich Ansprüche strukturiert verfolgen. 

Für unsere Mandanten aus Schwabach und Umgebung ist vor allem eins wichtig: eine klare verständliche und verlässliche Einschätzung. Wir erläutern Ihnen, ob ein Pflichtteilsanspruch naheliegt, welche Schritte sinnvoll sind und wie Ihr Anliegen rechtlich sauber vorbereitet werden kann. 
Wenn erforderlich, übernehmen wir die außergerichtliche Geltendmachung und setzen Ansprüche auch gerichtlich durch. 

Nehmen Sie jetzt Kontakt zur Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach auf. Telefonisch oder über unser Kontaktformular ganz einfach und online. 

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TELEFAX: 09122 / 9311-77
E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE

FAQ

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Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

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Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Kinder des Erblassers. Auch der Ehegatte und unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern können pflichtteilsberechtigt sein. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt von der familiären Situation und der letztwilligen Verfügung ab. 

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Wie hoch ist der Pflichtteil?

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Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Deshalb muss zunächst geprüft werden, wie die gesetzliche Erbfolge ohne Testament aussehen würde und welchen Wert der Nachlass hat. 

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Lohnt sich der Pflichtteil bei einer Immobilie?

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Lohnt sich der Pflichtteil bei einer Immobilie?

Ja. Gerade bei Häusern oder Eigentumswohnungen ist eine sorgfältige Prüfung wichtig. Der Pflichtteil bezieht sich regelmäßig auf den Wert, nicht automatisch auf einen Anteil am Haus selbst. Außerdem kann die richtige Bewertung der Immobilie für die Höhe des Anspruchs entscheidend sein.