Sie wurden im Testament nicht berücksichtigt, sollen deutlich weniger erhalten als erwartet oder vermuten, dass wesentliche Vermögenswerte fehlen? Dann kann Ihnen trotz der testamentarischen Regelung ein Pflichtteil zustehen.
Der Pflichtteil wird jedoch nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen Ihren Anspruch selbst gegenüber dem Erben geltend machen. Bevor eine konkrete Zahlung verlangt werden kann, sind meist die Pflichtteilsquote, der vollständige Nachlass und der Wert wichtiger Vermögensgegenstände zu klären.
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler unterstützt Sie dabei, Ihren Anspruch zu prüfen, die notwendigen Informationen einzufordern und den Pflichtteil außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.
Lassen Sie frühzeitig prüfen, ob ein Anspruch besteht, welche Fristen laufen und welche Informationen noch fehlen. Über die Kontaktseite der Kanzlei können Sie uns Ihre Ausgangssituation und bekannte Fristen mitteilen. Über unsere Seite zum Thema Erbrecht erhalten Sie zudem weitere Informationen zu allen Fragen des Erbrechts.
Unsere
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine zeitnahe Erstberatung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.
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