Ein Haus ist weit mehr als nur ein Vermögenswert. Es steht für Familie, Sicherheit und oft für emotionale Bindung. Gerade deshalb ist das Thema "Haus richtig vererben" so wichtig. Wer seine Immobilie nicht klar regelt, überlässt zentrale Fragen der gesetzlichen Erbfolge. Das kann dazu führen, dass mehrere Personen gemeinsam erben, Entscheidungen blockiert werden, oder Streit über Nutzung oder Verkauf entsteht. Um dies zu vermeiden, sollte die Nachlassgestaltung frühzeitig erfolgen. 

Immobilie richtig
vererben

Immobilie richtig vererben

Gerade bei wertvollen Vermögen, selbstgenutzten Häusern, vermieteten Immobilien, Patchwork-Familien oder bereits erfolgten Trennungen braucht es eine durchdachte Lösung statt allgemeiner Standardformulierungen. Pflichtteilsrechte naher Angehöriger und die Besonderheiten einer Erbengemeinschaft spielen dabei regelmäßig eine wichtige Rolle. 

Gerade bei wertvollen Vermögen, selbst genutzten Häusern, vermieteten Immobilien oder Patchwork-Familien braucht es eine durchdachte Lösung statt allgemeiner Standardformulierungen. Pflichtteilsrechte naher Angehöriger und die Besonderheiten einer Erbengemeinschaft spielen dabei regelmäßig eine wichtige Rolle. 

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Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre Immobilie automatisch richtig verteilt wird. Genau hier beginnen in der Praxis häufig die Probleme. Ohne klare Regelung greift die gesetzliche Erbfolge. Das ist nicht immer falsch, passt aber oft nicht zu dem, was tatsächlich gewünscht ist. Wer etwa erreichen möchte, dass ein bestimmtes Kind das Haus erhält, der Ehepartner abgesichert ist oder eine spätere Zerschlagung vermieden wird, sollte aktiv gestalten. 

Gerade eine Immobilie lässt sich nicht ohne Weiteres gerecht aufteilen. Soll sie verkauft, vermietet oder von einer Person genutzt werden? Wie werden Geschwister ausbezahlt? Was passiert, wenn ein Beteiligter blockiert? 
Wer ein Haus richtig vererben möchte, sollte diese Fragen vorzeitig klären. 
 

Warum ein Haus nicht "einfach so"
vererbt werden sollte


Warum ein 
Haus nicht
"einfach so"
vererbt werden
sollte


Es gibt nicht die eine passende oder sinnvolle Lösung. Je nach Vermögen, persönlicher Lebenssituation und familiären Beziehungen kommen unterschiedliche Gestaltungen in Betracht. Das Erbrecht kennt insbesondere das Testament, den Erbvertrag und für Ehegatten das gemeinschaftliche Testament. Auch vorweggenommene Erbfolge, Vermächtnisse etc. spielen eine wichtige Rolle.

Für die Gestaltung ist oft nicht nur wichtig, wer Erbe werden soll, sondern auch, wer die Immobilie erhalten soll. Hier kann das Vermächtnis sinnvoll sein. Durch ein Vermächtnis kann eine Person durch Testament eine Zuwendung erhalten, ohne gleich Erbe zu werden. Hierdurch lassen sich Vermögensgegenstände gezielter zuordnen. 

Ebenso kann eine Testamentsvollstreckung helfen, den letzten Willen praktisch umzusetzen. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Auszuführung zu bringen und umzusetzen. 
Aber auch eine Vor- und Nacherbschaft kann ein sinnvolles Gestaltungsmittel sein, wenn Vermögen gezielt in spätere Generationen weitergegeben werden soll. 

Manchmal ist es auch sinnvoller, eine Immobilie zu Lebzeiten zu übertragen und sich selbst mit einem Nießbrauchrecht abzusichern. 


Welche Gestaltung ist sinnvoll?

Welche Gestaltung ist 
sinnvoll?

Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Steuer
bedenken

Wer sein Haus richtig vererben möchte, sollte nicht nur an die Verteilung denken, sondern auch an deren Folgen. Enterbte oder nicht ausreichend bedachte nahe Angehörige können grundsätzlich Pflichtteilsansprüche haben. 
Deshalb sollte eine Nachlassregelung nicht nur "gefühlt gerecht", sondern juristisch belastbar sein. 

Hinzu kommen praktische Fragen nach dem Erbfall. U.a. steuerliche Aspekte dürfen nicht übersehen werden. Das Erbschaftssteuerrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Begünstigungen vor, insbesondere für Ehegatten und Kinder. Wer diese Vorteile nutzen möchte, sollte die Gestaltung frühzeitig planen und nicht erst reagieren, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist. 

Für diese Fragen ist anwaltliche Begleitung besonders sinnvoll, wenn Immobilien, Familieninteressen und größere Vermögenswerte zusammenkommen.

Anwaltliche Hilfe frühzeitig nutzen

Sie möchten Ihr Haus richtig vererben, ein Testament prüfen lassen oder eine tragfähige Lösung für Ihre Familie entwickeln? Dann überlassen Sie Ihre Immobilie nicht dem Zufall. 
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach unterstützt Sie bei der rechtssicheren Nachlassplanung rund um Haus, Wohnung und sonstiges (Immobilien-)Vermögen. 
Ob klassische Familie, Patchwork-Konstellation, zweite Ehe oder bereits erfolgte Trennung: Ziel ist eine klare, verständliche und passende Regelung für Ihre persönliche Situation. 

Nutzen Sie die fachanwaltliche Kompetenz im Erbrecht. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin in Schwabach.  

Anwältin

Unsere

im Erbrecht

Laura doktorowski


Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht
zertifizierte Testaments-vollstreckerin

"Ich setze Ihren letzten Willen rechtssicher um"

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine zeitnahe Erstberatung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.

Gemeinsam finden wir eine Lösung.

KANZLEI SCHWABACH
LIMBACHER STRASSE 62
91126 SCHWABACH

TELEFON: 09122 / 9311-66
TELEFAX: 09122 / 9311-77
E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE

FAQ

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Reicht ein handschriftliches Testament aus, um mein Haus zu vererben?

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Reicht ein handschriftliches Testament aus, um mein Haus zu übertragen?

Ein handschriftliches Testament kann wirksam sein, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Bei Immobilien oder komplexen Verhältnissen reicht eine einfache Formulierung aber häufig nicht aus, weil später Auslegungsprobleme drohen.

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Was passiert, wenn mehrere Personen mein Haus gemeinsam erben?

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Was passiert, wenn mehrere Personen mein Haus gemeinsam erben?

Dann entsteht in der Regel eine sog. Erbengemeinschaft. Das bedeutet: Die Erben müssen sich über die Immobilie abstimmen. Gerade bei Verkauf, Vermietung und Eigennutzung führt dies häufig zu Konflikten.  Ein sauberes Testament oder eine Testamentsvollstreckung können diese Konflikte vermeiden.

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Können meine Kinder trotz Testament noch Pflichtteil verlangen?

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Können meine Kinder trotz Testament noch Pflichtteil verlangen?

Das ist häufig möglich. Das Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige, insbesondere Abkömmlinge und Ehegatten, wenn sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen und enterbt wurden.