Wer ein Unternehmen aufgebaut hat, möchte nicht, dass der eigene Tod zu Unsicherheit, Streit oder fehlender Handlungsfähigkeit führt. Ein gewöhnliches Testament reicht für eine Unternehmensnachfolge häufig nicht aus. Es muss nicht nur bestimmt werden, wer erbt. Ebenso wichtig ist, wer das Unternehmen führen darf, welche Regeln der Gesellschaftsvertrag enthält, wie andere Angehörige wirtschaftlich berücksichtigt werden und ob genügend Liquidität für Pflichtteil und Steuern vorhanden ist.
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler berät Unternehmer und Gesellschafter in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg bei der erbrechtlichen Gestaltung ihrer Unternehmensnachfolge.
Wenn bereits ein Testament, ein Gesellschaftsvertrag oder eine Nachfolgevereinbarung vorhanden ist, sollten diese Dokumente gemeinsam geprüft werden.
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