Mit einem Berliner Testament setzen sich Ehegatten typischerweise gegenseitig zu Alleinerben ein. Die Kinder oder andere Begünstigte erben erst nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten. Das kann den überlebenden Partner wirtschaftlich absichern. Gleichzeitig entstehen häufig Pflichtteilsrisiken, steuerliche Nachteile und eine Bindungswirkung, die später nicht ohne Weiteres beseitigt werden kann.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht beraten Ehepaare und überlebende Ehegatten in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg bei der Gestaltung und Prüfung gemeinschaftlicher Testamente. Dabei betrachten wir nicht nur den Wortlaut, sondern auch Immobilien, Unternehmensvermögen, familiäre Veränderungen und die wirtschaftlichen Folgen beider Erbfälle.
Sie möchten ein Berliner Testament errichten oder wissen, ob ein vorhandenes Testament noch geändert werden kann? Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Regelungen bindend sind und ob der Text Ihre tatsächlichen Ziele zuverlässig abbildet.
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