Eine Immobilie wurde frühzeitig auf ein Geschwisterkind übertragen. Der neue Ehepartner hat größere Geldbeträge erhalten. Im Nachlass fehlen Vermögenswerte, die wenige Jahre zuvor noch vorhanden waren. In solchen Situationen reicht es häufig nicht aus, nur den am Todestag vorhandenen Nachlass zu betrachten.
Schenkungen des Erblassers können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Das bedeutet: Der verschenkte Vermögenswert wird für die Berechnung des Pflichtteils ganz oder teilweise so behandelt, als wäre er noch im Nachlass vorhanden. Besonders bedeutsam ist das bei Immobilien, Unternehmensanteilen und größeren Vermögensübertragungen.
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler berät Pflichtteilsberechtigte und Erben in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg. Einen Überblick über unsere Beratung und Vertretung im Erbrecht finden Sie auf unserer Erbrechtsseite sowie den Unterseiten zum Pflichtteil und Auskunftsanspruch zum Nachlass.
Sie vermuten eine größere Schenkung oder haben bereits eine Pflichtteilsabrechnung erhalten? Lassen Sie Übertragungsverträge, Fristen und vorhandene Nachlassinformationen prüfen, bevor Sie einen Anspruch abschließend beziffern oder zurückweisen. Über unsere Kontaktseite können Sie einen Beratungstermin anfragen.
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