Gehört ein Unternehmen, eine freiberufliche Praxis oder eine Gesellschaftsbeteiligung zum Vermögen eines Verstorbenen, lässt sich der Nachlasswert selten aus einer Bilanz ablesen. Entscheidend ist nicht allein, welche Vermögensgegenstände vorhanden sind. Zu prüfen ist vielmehr, welche rechtliche Position durch den Erbfall übergegangen ist und welchen wirtschaftlichen Wert diese Position am Todestag hatte.
Das kann für beide Seiten erhebliche Folgen haben: Pflichtteilsberechtigte benötigen eine nachvollziehbare Bewertung, um ihren Zahlungsanspruch beziffern zu können. Erben müssen verhindern, dass ein unrealistisch hoher Wert angesetzt wird und dadurch die Liquidität des Unternehmens gefährdet wird.
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler berät Erben und Pflichtteilsberechtigte in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg bei der rechtlichen Einordnung, Aufklärung und Überprüfung von Unternehmenswerten. Einen Überblick finden Sie unter Beratung und Vertretung im Erbrecht.
Liegt bereits ein Nachlassverzeichnis, eine Unternehmensbewertung oder ein Abfindungsangebot vor, empfiehlt sich eine frühe Prüfung. Bewertungsgegenstand, Stichtag und Methode müssen zusammenpassen. Methodische Fehler lassen sich später häufig nur mit erheblichem Aufwand korrigieren.
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