Wer enterbt wurde, kennt den Nachlass häufig nur teilweise. Konten, Wertpapierdepots, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder frühere Schenkungen sind nicht vollständig bekannt. Mitunter liegt zwar eine Aufstellung der Erben vor, sie enthält jedoch keine nachvollziehbaren Werte oder lässt einzelne Vermögenspositionen offen.
In dieser Situation muss der Pflichtteil nicht geschätzt werden. Das Gesetz gibt Pflichtteilsberechtigten eigenständige Ansprüche auf Auskunft, ein Nachlassverzeichnis und die Ermittlung des Werts wichtiger Nachlassgegenstände.
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler unterstützt Pflichtteilsberechtigte in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg dabei, den Informationsbedarf rechtlich einzuordnen, präzise Auskunft zu verlangen und einen anschließend bezifferbaren Anspruch vorzubereiten. Über unser Kontaktformular können Sie eine Prüfung Ihrer Nachlassauskunft anfragen.
Unsere
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