Befindet sich ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück im Nachlass, hängt die Höhe eines Pflichtteilsanspruchs häufig entscheidend vom Immobilienwert ab. Zwischen einer pauschalen Schätzung, einem steuerlichen Grundbesitzwert, einem Maklerpreis und einem belastbaren Verkehrswertgutachten können erhebliche Unterschiede liegen.
Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler berät Pflichtteilsberechtigte und Erben in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg bei der rechtlichen Einordnung von Immobilienbewertungen. Unsere Beratung und Vertretung im Erbrecht umfasst insbesondere die Prüfung des Bewertungsstichtags, des Wertermittlungsanspruchs und der rechtlichen Aussagekraft vorgelegter Gutachten.
Wenn der Wert einer Nachlassimmobilie streitig ist, sollte zunächst geklärt werden, welcher Stichtag und welcher Bewertungszweck gelten. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die verwendete Bewertungsmethode und die zugrunde gelegten Daten passen.
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