Eine Kündigung kommt für viele Arbeitnehmer überraschend. Oft tauchen sofort dieselben Fragen: Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Muss ich jetzt sofort reagieren? Und lohnt sich eine Klage?

Gerade in den ersten Tagen werden entscheidende Weichen gestellt. Denn im Arbeitsrecht laufen kurze Fristen. 
Wer eine Kündigung erhalten, sollte sie deshalb schnell prüfen lassen. 

Kündigung des Arbeits-
verhältnisses

Kündigung erhalten? Anwalt für Arbeitsrecht prüft Ihre Kündigung

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Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, kommt es zunächst auf zwei Punkte besonders an: Den Zugang der Kündigung und die Fristen. 
Eine Kündigung ist grundsätzlich nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Die elektronische Form (E-Mail oder WhatsApp) ist ausgeschlossen. 

Gegen die Kündigung können Sie Kündigungsschutzklage erheben. Die Fristen hierfür betragen drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Nach Fristablauf wird die Kündigung automatisch wirksam. 

Was Sie nach Erhalt einer Kündigung sofort beachten sollten

Nicht jede Kündigung ist automatisch wirksam. Ob sie rechtlich Bestand hat, hängt vom Einzelfall ab. Maßgeblich ist u.a., ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das ist dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat und im Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind. 
Greift das Kündigungsschutzgesetz, muss eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein, also auf Gründen in der Person, im Verhalten oder auf dringenden betrieblichen Erfordernissen beruhen. 

Bei einer fristlosen Kündigung gelten besonders strenge Anforderungen. Hier gilt sogar eine Frist von zwei Wochen für den Arbeitgeber ab Kenntnis des dringenden Grundes. 
Gerade hier lohnt sich eine rechtliche Prüfung, alleine schon aufgrund der schwerwiegenden Folgen.  


Wann ist die Kündigung angreifbar?

Wann ist die Kündigung angreifbar?

Abfindung und
Zeugnis 
verlangen

Abfindung und weitere Ansprüche geltend machen

Kündigungsschutzklage: Dann ist sie sinnvoll

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob eine Kündigungsschutzklage überhaupt sinnvoll ist. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind die Erfolgsaussichten, die persönliche berufliche Situation und die wirtschaftlichen Folgen der Kündigung. 

In manchen Fällen geht es den Arbeitnehmern darum, den Arbeitsplatz zu erhalten. In anderen Fällen geht es um eine Abfindung und ein gutes Zeugnis. 
Wichtig ist: Eine Abfindung erhalten Sie nicht automatisch. Häufig verbessert eine frühzeitige rechtliche Prüfung aber die Verhandlungsposition deutlich, weil mögliche Fehler der Kündigung erkannt werden können.

Wir helfen dabei, die Lage realitisch einzuschätzen und unnötige Fehler zu vermeiden. Unsere Kanzlei in Schwabach vertritt im Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Auf Arbeitnehmer-Seite bedeutet das, wir prüfen die Kündigung sorgfältig, welche Fristen laufen, welche Reaktionsmöglichkeiten bestehen und welcher Weg wirtschaftlich sinnvoll ist. 

Dabei profitieren Sie von der Erfahrung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Das ist gerade bei Kündigungen wichtig, da nicht nur das Gesetz zählt, sondern auch Verhandlungsgeschick und Erfahrung. 

Ziel ist eine klare, verständliche und zügige Einschätzung, damit Sie wissen, woran Sie sind und wie es sinnvoll weiter geht. 

Anwälte

Unsere

im
Arbeitsrecht

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FAQ

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Muss ich nach einer Kündigung sofort handeln?

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Muss ich nach Erhalt einer Kündigung sofort handeln?

Ja! Meistens sollte sehr schnell gehandelt werden. Für eine Kündigungsschutzklage gelten Fristen von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Auch die Meldung bei der Agentur für Arbeit kann kurzfristig erforderlich sein. 

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Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam?

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Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp wirksam?

In der Regel nein. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung bedarf der Schriftform. Das bedeutet die eigenhändige Unterschrift und Zustellung der Kündigung im Original.

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Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

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Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Sehr oft lohnt sich ein Vorgehen die Kündigung. Im Rahmen der Kündigungsschutzklage werden Abfindung, Zeugnis, Überstunden oder Urlaubsansprüche geregelt.