Nach Erhalt einer Kündigung stellt sich häufig die Frage: Lohnt sich anwaltliche Hilfe und steht mir eine Abfindung zu?

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass nach jeder Kündigung automatisch eine Abfindung gezahlt wird. Das ist rechtlich jedoch so nicht ganz richtig. Das Gesetz sieht keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung vor. 

Abfindung 
nach 
Kündigung
- was steht
mir zu?

Abfindung nach Kündigung
- was steht mir zu?

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Ob Ihnen eine Abfindung zusteht, hängt also maßgeblich von der Wirksamkeit der Kündigung, um Fristen und die richtige Verhandlungs-strategie ab. 
Die Kanzlei in Schwabach berät Sie dabei verständlich, zügig und mit klarem Blick auf das wirtschaftlich Sinnvollste. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und wissen möchten, ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, sollte Ihr Fall frühzeitig rechtlich eingeordnet werden.

Ob Ihnen eine Abfindung zusteht, hängt also maßgeblich von der Wirksamkeit der Kündigung, um Fristen und die richtige Verhandlungsstrategie ab. 
Die Kanzlei in Schwabach berät Sie dabei verständlich, zügig und mit klarem Blick auf das wirtschaftlich Sinnvollste. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und wissen möchten, ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, sollte Ihr Fall frühzeitig rechtlich eingeordnet werden.

Eine erste Orientierung kann sich an der gesetzlichen Formel des §1a KSchG orientieren: Dieser sieht 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr vor. Ausbildungszeiten werden dabei mit eingerechnet. 
Zum Monatsverdienst gehören dabei auch Geld- und Sachbezüge, Gratifikationen, Weihnachtsgeld etc. welches Ihnen regelmäßig zusteht. 
Ob aber tatsächlich eine Abfindung gezahlt wird, hängt vom Einzelfall ab, sodass dies nur als grobe Orientierung angesehen werden kann. 

Wie berechnet
sich meine
Abfindung?

Wie lässt sich die Abfindung berechnen?

Ein automatischer Anspruch auf Abfindung besteht nach einer Kündigung in der Regel nicht. Nur in wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen. 
Maßgeblich ist zum einen, ob das Kündigungsschutz überhaupt Anwendung findet. Hierzu muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen und im Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sein. Nur dann prüft das Gericht, ob ein Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnis notwendig ist. 

Steht mir überhaupt eine Abfindung zu?

Steht mir eine
Abfindung zu?

Warum Sie dennoch sofort handeln sollten

Warum Sie dennoch nach jeder Kündigung sofort handeln sollten

3 Wochen Frist für Kündigungsschutzklage

Dennoch sollten Sie keine Zeit verlieren. Möchten Sie überhaupt eine Abfindung erhalten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung Kündigungs-schutzklage erheben. 
Wir diese Frist versäumt, ist die Kündigung wirksam. 

Auch sozialrechtliche Folgen sollten bedacht werden. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Sperrzeit drohen kann, wenn die Kündigung hingenommen wird. 

Eine gute anwaltliche Prüfung beantwortet dabei nicht nur die Frage, wie sich die Abfindung berechnen lässt. Sie klärt vor allem, wie stark Ihre rechtliche Position ist. Daraus ergibt sich häufig erst, welcher Betrag realistisch ist und welche Verhandlungs-möglichkeiten im Raum stehen. 
Entscheidend sind dabei das Kündigungsschreiben, mögliche Kündigungsgründe, aber auch persönliche Umstände. 

Als Kanzlei in Schwabach beraten wir Arbeitnehmer verständlich und mit klarem Blick auf das Ergebnis. Sie profitieren dabei von Erfahrung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Wir prüfen Ihre Kündigung, ordnen ein mögliches Abfindungsangebot ein und besprechen mit Ihnen, ob eher ein schnelles Verhandlungsergebnis oder eine konsequente gerichtliche Vorgehensweise sinnvoll ist. 

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten Ihre mögliche Abfindung berechnen lassen? Dann lassen Sie Ihre Unterlagen jetzt prüfen. Je früher die rechtliche Einschätzung erfolgt, desto besser lassen sich Fristen sichern und wirtschaftliche Spielräume nutzen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit der Kanzlei Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach auf. Telefonisch oder über das Kontaktformular. 
Dennoch sollten Sie keine Zeit verlieren. Möchten Sie überhaupt eine Abfindung erhalten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. 
Wir diese Frist versäumt, ist die Kündigung wirksam. 

Auch sozialrechtliche Folgen sollten bedacht werden. Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Sperrzeit drohen kann, wenn die Kündigung hingenommen wird. 

Eine gute anwaltliche Prüfung beantwortet dabei nicht nur die Frage, wie sich die Abfindung berechnen lässt. Sie klärt vor allem, wie stark Ihre rechtliche Position ist. Daraus ergibt sich häufig erst, welcher Betrag realistisch ist und welche Verhandlungsmöglichkeiten im Raum stehen. 
Entscheidend sind dabei das Kündigungsschreiben, mögliche Kündigungsgründe, aber auch persönliche Umstände. 

Als Kanzlei in Schwabach beraten wir Arbeitnehmer verständlich und mit klarem Blick auf das Ergebnis. Sie profitieren dabei von Erfahrung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht. Wir prüfen Ihre Kündigung, ordnen ein mögliches Abfindungsangebot ein und besprechen mit Ihnen, ob eher ein schnelles Verhandlungsergebnis oder eine konsequente gerichtliche Vorgehensweise sinnvoll ist. 

Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten Ihre mögliche Abfindung berechnen lassen? Dann lassen Sie Ihre Unterlagen jetzt prüfen. Je früher die rechtliche Einschätzung erfolgt, desto besser lassen sich Fristen sichern und wirtschaftliche Spielräume nutzen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit der Kanzlei Heckel Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach auf. Telefonisch oder über das Kontaktformular. 

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Unsere

im
Arbeitsrecht

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Holger Löhr

Tobias
Geisler

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Gemeinsam finden wir eine Lösung.

KANZLEI SCHWABACH
LIMBACHER STRASSE 62
91126 SCHWABACH

TELEFON: 09122 / 9311-66
TELEFAX: 09122 / 9311-77
E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE

FAQ

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Steht mir automatisch eine Abfindung zu?

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Steht mir automatisch eine Abfindung zu?

Nein. Einen generellen Anspruch gibt es grundsätzlich nicht. Eine Abfindung hängt stets vom Einzelfall ab. Aber eine frühzeitige anwaltliche Beratung erhöht die Chancen einer vernünftigen Abfindung.  

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Wie berechnet sich meine Abfindung?

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Wie berechnet sich meine Abfindung?

Die Höhe der Abfindung hängt von dem durchschnittlichen Gehalt und der Betriebszugehörigkeit ab. Ganz grob wird häufig mit 0,5 Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr gerechnet. Je nach Kündigungsgrund kann dieser Faktor aber nach oben oder unten abweichen. 

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Muss ich nach der Kündigung sofort handeln?

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Muss ich nach der Kündigung sofort handeln?

Ja. Wenn Sie die Kündigung angreifen wollen, läuft eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Diese Frist ist sehr wichtig und muss  eingehalten werden. Deshalb sollte die Kündigung möglichst sofort rechtlich geprüft werden.