Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Schwabach, Nürnberg und Umgebung, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, eine Kündigung droht oder Sie bereits eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen. Unsere erfahrenen Anwälte bieten Ihnen umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden. Sei es bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages, der Überprüfung einer Kündigung, Verhandlungen über die Abfindung oder der Gestaltung eines Aufhebungsvertrages.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung in Nürnberg, Fürth, Schwabach und Umgebung.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in Schwabach, Nürnberg und Umgebung, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, eine Kündigung droht oder Sie bereits eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen. Unsere erfahrenen Anwälte bieten Ihnen umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht helfen wir Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine faire Lösung zu finden. Sei es bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages, der Überprüfung einer Kündigung, Verhandlungen über die Abfindung oder der Gestaltung eines Aufhebungsvertrages.
Sie fragen sich, wie Sie gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorgehen können oder welche Schritte bei einer Kündigungsschutzklage notwendig sind? Wir beantworten Ihre Fragen verständlich und setzen uns entschlossen für Ihre Interessen ein.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung in Schwabach, Nürnberg, Fürth und Umgebung.
Ich stehe Ihnen seit 2019 mit fundiertem Wissen sowie einem besonders hohem Engagement in allen Fragen des Arbeitsrechts zur Verfügung.
Neben dem Arbeitsrecht liegt mein Tätigkeitsschwerpunkt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Immobilie.
Darüber hinaus vertrete ich Mandanten zielstrebig gegenüber Versicherungen.
Ich bin seit mehr als 30 Jahren als Rechtsanwalt in Schwabach tätig. Als Gründungspartner unserer Kanzlei und Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 1998) sowie Fachanwalt für Erbrecht berate und vertrete ich meine Mandanten mit fundiertem Fachwissen, strategischem Verhandlungsgeschick und praxisnahen Lösungen.
Im Arbeitsrecht setze ich mich engagiert für die Rechte von Arbeitnehmern und Führungskräften ein. Ob Kündigungsschutz, Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträge oder die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen – ich entwickle maßgeschneiderte Strategien und vertrete meine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor den Arbeitsgerichten.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht benötigt umfassende Kenntnisse und tiefgehende Erfahrung, um die vielschichtigen und oft konfliktgeladenen Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet kompetent zu bewältigen. Besonders in sensiblen Angelegenheiten wie Abmahnung, Kündigung oder Abfindungsverhandlungen ist es entscheidend, dass Ihr Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht nur über fundiertes juristisches Wissen, sondern auch über ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und strategisches Denken verfügt. Diese Fähigkeiten sind essenziell, um faire und nachhaltige Lösungen zu finden, die im besten Interesse unserer Mandanten liegen.
Zielstrebig und Verhandlungssicher in allen Fragen des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht ist ein vielschichtiges und oft konfliktbeladenes Rechtsgebiet, das zahlreiche Fragen aufwirft. Ob Sie eine Kündigung erhalten haben, eine Abmahnung anfechten möchten oder Unterstützung bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags benötigen – wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Beratung zur Seite. Im dynamischen und komplexen Arbeitsrecht ist eine Spezialisierung unerlässlich. In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen, die uns in unserer Kanzlei in Schwabach bei Nürnberg gestellt werden. Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit und Sicherheit zu geben, damit Sie in Ihrer beruflichen Situation die bestmöglichen Entscheidungen treffen können.
Ja, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis. Es kann einfach (Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit) oder qualifiziert (zusätzliche Bewertung der Leistung und Führung) sein.
Die Bewertung Ihrer Arbeitsleistung kann häufig bereits in Aufhebungsverträgen oder im Rahmen der Kündigungsschutzklage geregelt werden.
Offene Urlaubstage müssen grundsätzlich gewährt oder ausgezahlt werden, falls der Urlaub nicht mehr genommen werden kann. Auch Überstunden können abgegolten werden, sofern eine entsprechende Regelung besteht. Es empfiehlt sich, die Ansprüche frühzeitig zu prüfen und geltend zu machen.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und kann u.a. Fragen zur Abfindung, der Abgeltung von Urlaubsansprüchen sowie dem Arbeitszeugnis enthalten. Allerdings kann er auch Nachteile wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld mit sich bringen.
Lassen Sie sich vor der Unterzeichnung rechtlich beraten und handeln Sie nicht vorschnell!
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht meist nicht. Oft lassen sich jedoch durch Verhandlungen oder eine Kündigungsschutzklage Abfindungszahlungen erzielen.
Bestimmte Personengruppen sind besonders gegen Kündigungen geschützt. Darunter fallen Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Eltern in Elternzeit. Eine Kündigung ist hier oft nur mit Zustimmung einer Behörde (z.B. Inklusionsamt) oder unter speziellen Voraussetzungen möglich.
Sehr schnell! Sie haben nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Danach wird die Kündigung wirksam, selbst wenn sie unrechtmäßig war.
Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie formelle Fehler aufweist oder sozial ungerechtfertigt ist. Maßgeblich ist allen voran das Kündigungsschutzgesetz. Ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist hängt von der Unternehmensgröße und der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab.
Limbacher Straße 62
91126 Schwabach
(Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung)
Per E-Mail an info@rae-schwabach.de
oder über unser Kontaktformular.
Telefon: 09122 / 9311-66
Telefax: 09122 / 9311-77
Wir verstehen uns als Ihre engagierte Partner, die nicht nur juristisches Wissen, sondern auch menschliche Unterstützung bieten. Unser Ansatz basiert auf Vertrauen, Transparenz und einer maßgeschneiderten Betreuung. Genau das wünschen Sie sich von Ihrem Anwalt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine zeitnahe Erstberatung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.
KANZLEI SCHWABACH
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91126 SCHWABACH
TELEFON: 09122 / 9311-66
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E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE