Sie möchten Ihre Scheidung einreichen, aber Besprechungstermine und Papierunterlagen möglichst vermeiden? Viele Schritte lassen sich heute digital erledigen. Sie können die notwendigen Angaben online übermitteln, Unterlagen digital einreichen und Fragen telefonisch oder per Video besprechen.

Wichtig ist dabei eine klare Abgrenzung: Eine Online-Scheidung ist keine besondere Form der Scheidung und auch keine Scheidung „per Mausklick“. Die Ehe wird weiterhin durch das zuständige Familiengericht geschieden. Der digitale Weg betrifft vor allem die Vorbereitung, Kommunikation mit der Kanzlei und die anwaltliche Einreichung des Scheidungsantrags.

In der Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler wird Ihre Scheidung deshalb nicht lediglich automatisiert verarbeitet. Ihre Angaben werden anwaltlich geprüft und das gerichtliche Verfahren wird persönlich begleitet.

Sie möchten Ihre Scheidung digital vorbereiten? Nutzen Sie das Online-Scheidungsformular am Ende dieser Seite. Nach Eingang Ihrer Angaben prüfen wir die nächsten Schritte und nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

Online Scheidung mit persönlicher anwaltlicher Begleitung

Online Scheidung mit persönlicher anwaltlicher Begleitung

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Scheidung digital vorbereiten, anwaltlich prüfen und gerichtlich durchführen lassen

Scheidung digital vorbereiten, anwaltlich prüfen und gerichtlich durchführen lassen

Der Begriff „Online-Scheidung“ beschreibt vor allem den Weg zur anwaltlichen Vertretung.

Sie müssen für die Vorbereitung des Scheidungsantrags nicht zwingend persönlich in die Kanzlei kommen. Die notwendigen Informationen können digital aufgenommen werden. Unterlagen lassen sich elektronisch übermitteln und Rückfragen können telefonisch oder per Video geklärt werden.

Der Scheidungsantrag selbst kann nicht von den Ehegatten einfach über ein Internetformular beim Familiengericht eingereicht werden. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Der beauftragte Rechtsanwalt erstellt den Antrag, prüft die notwendigen Angaben und übermittelt ihn an das zuständige Familiengericht.

Das anschließende Verfahren ist dasselbe gerichtliche Scheidungsverfahren wie bei einer klassischen Beauftragung in der Kanzlei.

Eine Online-Scheidung bietet deshalb vor allem kürzere Kommunikationswege und eine flexible Vorbereitung. Sie verändert weder die gesetzlichen Voraussetzungen der Scheidung noch die Zuständigkeit des Familiengerichts.

Was bedeutet Online-Scheidung eigentlich?


Was bedeutet Online-Scheidung eigentlich?

Der digitale Weg ist besonders praktisch, wenn Sie Ihre Angelegenheiten gern online erledigen, beruflich stark eingebunden sind oder nicht in der Nähe unserer Kanzlei wohnen.

Besonders unkompliziert ist die digitale Vorbereitung häufig, wenn sich beide Ehegatten darüber einig sind, dass sie geschieden werden möchten und die wesentlichen wirtschaftlichen Fragen bereits geregelt sind.

Eine Online-Scheidung setzt allerdings nicht voraus, dass überhaupt keine rechtlichen Fragen mehr bestehen. Gerade vor Einreichung des Antrags sollte geprüft werden, ob noch Punkte offen sind, die später erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben können.

Wenn Sie insbesondere klären möchten, unter welchen Voraussetzungen ein Scheidungsverfahren mit nur einem anwaltlich vertretenen Ehegatten durchgeführt werden kann, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite zur einvernehmlichen Scheidung.

Bestehen dagegen erhebliche offene Fragen zu Vermögen, Immobilien, Unternehmen, Unterhalt oder anderen finanziellen Folgen der Trennung, sollte der Wunsch nach einer möglichst einfachen digitalen Abwicklung nicht dazu führen, diese Punkte ungeprüft zu lassen. In solchen Fällen kann zunächst eine umfassendere anwaltliche Beratung im Familienrecht sinnvoll sein.

Für wen eignet sich eine Online-Scheidung?

Für wen eignet sich eine Online-Scheidung?

Welche Voraussetzungen müssen für die Scheidung erfüllt sein?

Auch bei einer Online-Scheidung gelten die normalen gesetzlichen Scheidungsvoraussetzungen.

Eine Ehe wird in Deutschland durch das Familiengericht geschieden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Ehe gescheitert ist.

Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und möchten beide geschieden werden beziehungsweise stimmt ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet.

Das Trennungsjahr bedeutet nicht zwingend, dass beide Ehegatten seit einem Jahr unterschiedliche Wohnungen haben müssen. Eine Trennung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb derselben Wohnung erfolgen. Entscheidend ist, ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich aufgehoben wurde.

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Der bloße Wunsch, das Verfahren schneller abzuschließen, reicht dafür nicht aus.

Auch bei einer Online-Scheidung gelten die normalen gesetzlichen Scheidungsvoraus-setzungen.

Eine Ehe wird in Deutschland durch das Familiengericht geschieden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Ehe gescheitert ist.

Leben die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt und möchten beide geschieden werden beziehungsweise stimmt ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen zu, wird das Scheitern der Ehe gesetzlich vermutet.

Das Trennungsjahr bedeutet nicht zwingend, dass beide Ehegatten seit einem Jahr unterschiedliche Wohnungen haben müssen. Eine Trennung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb derselben Wohnung erfolgen. Entscheidend ist, ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich aufgehoben wurde.

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Der bloße Wunsch, das Verfahren schneller abzuschließen, reicht dafür nicht aus.

So läuft die Online-Scheidung ab

1. Sie übermitteln Ihre Angaben digital

Über das Online-Scheidungsformular erfassen wir zunächst die Informationen, die für die Vorbereitung des Scheidungsverfahrens erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Angaben zu den Ehegatten, zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.

Bestehen ein Ehevertrag oder bereits Vereinbarungen für die Scheidung, sollte dies ebenfalls angegeben werden.

2. Ihre Angaben werden anwaltlich geprüft

Ein Online-Formular ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einleitung des Scheidungsverfahrens vorliegen, welche Unterlagen noch benötigt werden und ob sich aus Ihren Angaben Fragen ergeben, die vor Antragstellung geklärt werden sollten.

Sind noch Punkte offen, besprechen wir diese mit Ihnen. Das kann je nach Situation telefonisch, per Video oder persönlich in unserer Kanzlei in Schwabach erfolgen.

3. Der Scheidungsantrag wird vorbereitet und eingereicht

Nach Beauftragung und vollständiger Prüfung wird der Scheidungsantrag anwaltlich erstellt und elektronisch beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Welches Familiengericht zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften. Der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt das zuständige Gericht nicht.

Wir können Scheidungsverfahren deshalb auch dann übernehmen, wenn Sie nicht in Schwabach oder der Metropolregion Nürnberg wohnen.

4. Das Gericht führt das Scheidungsverfahren durch

Nach Einreichung des Antrags beginnt das gerichtliche Verfahren. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu und klärt die weiteren Voraussetzungen.

In vielen Verfahren ist außerdem der Versorgungsausgleich durchzuführen. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte ermittelt und nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.

Wie lange dieser Teil des Verfahrens dauert, hängt unter anderem davon ab, welche Versorgungsträger beteiligt sind und wie schnell die erforderlichen Auskünfte vorliegen.

5. Das Familiengericht entscheidet über die Scheidung

Auch bei einer digital vorbereiteten Scheidung bleibt die persönliche Anhörung durch das Familiengericht grundsätzlich Teil des Verfahrens.

Deshalb sollte eine Online-Scheidung nicht mit einer garantiert vollständig digitalen Scheidung verwechselt werden.

Ob im konkreten Verfahren eine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung möglich ist, entscheidet das zuständige Gericht. Eine Videoteilnahme kann in geeigneten Fällen in Betracht kommen, ist aber nicht automatisch Bestandteil jeder Online-Scheidung.

1. Sie übermitteln Ihre Angaben digital

Über das Online-Scheidungsformular erfassen wir zunächst die Informationen, die für die Vorbereitung des Scheidungs-verfahrens erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Angaben zu den Ehegatten, zur Eheschließung, zum Zeitpunkt der Trennung sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen.

Bestehen ein Ehevertrag oder bereits Vereinbarungen für die Scheidung, sollte dies ebenfalls angegeben werden.

2. Ihre Angaben werden anwaltlich geprüft

Ein Online-Formular ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einleitung des Scheidungs-verfahrens vorliegen, welche Unterlagen noch benötigt werden und ob sich aus Ihren Angaben Fragen ergeben, die vor Antragstellung geklärt werden sollten.

Sind noch Punkte offen, besprechen wir diese mit Ihnen. Das kann je nach Situation telefonisch, per Video oder persönlich in unserer Kanzlei in Schwabach erfolgen.

3. Der Scheidungsantrag wird vorbereitet und eingereicht

Nach Beauftragung und vollständiger Prüfung wird der Scheidungsantrag anwaltlich erstellt und elektronisch beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Welches Familiengericht zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeits-vorschriften. Der Sitz der beauftragten Kanzlei bestimmt das zuständige Gericht nicht.

Wir können Scheidungsverfahren deshalb auch dann übernehmen, wenn Sie nicht in Schwabach oder der Metropolregion Nürnberg wohnen.

4. Das Gericht führt das Scheidungsverfahren durch

Nach Einreichung des Antrags beginnt das gerichtliche Verfahren. Das Gericht stellt den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu und klärt die weiteren Voraussetzungen.

In vielen Verfahren ist außerdem der Versorgungs-ausgleich durchzuführen. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungs-anrechte ermittelt und nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.

Wie lange dieser Teil des Verfahrens dauert, hängt unter anderem davon ab, welche Versorgungsträger beteiligt sind und wie schnell die erforderlichen Auskünfte vorliegen.

5. Das Familiengericht entscheidet über die Scheidung

Auch bei einer digital vorbereiteten Scheidung bleibt die persönliche Anhörung durch das Familiengericht grundsätzlich Teil des Verfahrens.

Deshalb sollte eine Online-Scheidung nicht mit einer garantiert vollständig digitalen Scheidung verwechselt werden.

Ob im konkreten Verfahren eine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung möglich ist, entscheidet das zuständige Gericht. Eine Videoteilnahme kann in geeigneten Fällen in Betracht kommen, ist aber nicht automatisch Bestandteil jeder Online-Scheidung.

Nicht zwingend.

Für den Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellt, besteht Anwaltszwang. Der andere Ehegatte benötigt für die bloße Zustimmung zur Scheidung grundsätzlich keinen eigenen Rechtsanwalt.

Das wird häufig verkürzt als „Scheidung mit einem Anwalt“ bezeichnet.

Juristisch sollte jedoch klar unterschieden werden: Es gibt keinen gemeinsamen Scheidungsanwalt für beide Ehegatten. Der beauftragte Rechtsanwalt vertritt ausschließlich seinen eigenen Mandanten.

Solange der andere Ehegatte lediglich der Scheidung zustimmen möchte und keine eigenen anwaltspflichtigen Anträge stellt, kann das Verfahren trotzdem mit nur einem anwaltlich vertretenen Ehegatten durchgeführt werden.

Bestehen unterschiedliche Interessen oder sollen weitergehende Anträge gestellt werden, kann eine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich oder sinnvoll sein.

Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?

Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?

Gerade bei digitalen Angeboten sollte anwaltliche Beratung nicht auf die bloße Übertragung von Formulardaten reduziert werden.

Rechtsanwalt Philipp Körblein ist Fachanwalt für Familienrecht. Vor Einreichung des Scheidungsantrags können deshalb auch Fragen geklärt werden, die sich erst aus Ihren Angaben oder Unterlagen ergeben.

Das kann beispielsweise wichtig werden, wenn eine Immobilie vorhanden ist, erhebliche Vermögenswerte bestehen, ein Ehevertrag geschlossen wurde oder wirtschaftliche Fragen noch nicht abschließend geregelt sind.

Der digitale Weg soll die Kommunikation vereinfachen. Er soll nicht dazu führen, dass rechtlich wichtige Fragen übersehen werden.

Persönliche Beratung bleibt Teil der Online-Scheidung

Persönliche Beratung bleibt Teil der Online-Scheidung

Versorgungsausgleich bei der Online-Scheidung

Der Versorgungsausgleich ist auch bei einer Online-Scheidung grundsätzlich nach denselben Regeln zu behandeln wie in jedem anderen Scheidungsverfahren.

Das Familiengericht ermittelt dabei die während der maßgeblichen Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte.

Bei einer Ehezeit von höchstens drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Bei längeren Ehezeiten gehört er dagegen regelmäßig zum Scheidungsverfahren, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung oder ein anderer gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt.

Ob es sinnvoll ist, den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung zu verändern oder auszuschließen, sollte nicht allein danach entschieden werden, ob das Scheidungsverfahren dadurch kürzer werden könnte. Die wirtschaftlichen Folgen können erheblich sein.

Der Versorgungsausgleich ist auch bei einer Online-Scheidung grundsätzlich nach denselben Regeln zu behandeln wie in jedem anderen Scheidungsverfahren.

Das Familiengericht ermittelt dabei die während der maßgeblichen Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte.

Bei einer Ehezeit von höchstens drei Jahren wird der Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn ein Ehegatte dies beantragt. Bei längeren Ehezeiten gehört er dagegen regelmäßig zum Scheidungsverfahren, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung oder ein anderer gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt.

Ob es sinnvoll ist, den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung zu verändern oder auszuschließen, sollte nicht allein danach entschieden werden, ob das Scheidungsverfahren dadurch kürzer werden könnte. Die wirtschaftlichen Folgen können erheblich sein.

Ist eine Online-Scheidung günstiger?

Nicht automatisch.

Für eine Online-Scheidung gelten keine besonderen günstigeren gesetzlichen Gerichts- oder Anwaltsgebühren.

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens hängen insbesondere vom Verfahrenswert ab. Bei dessen Festsetzung berücksichtigt das Gericht unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Weitere Verfahrensgegenstände können den Gesamtwert beeinflussen.

Der digitale Ablauf kann Zeit für Anfahrten und persönliche Besprechungen sparen. Das allein reduziert aber nicht automatisch die gesetzlichen Gebühren.

Ein Kostenvorteil kann sich bei einer einvernehmlichen Scheidung daraus ergeben, dass nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt mit dem Scheidungsantrag beauftragt und der andere Ehegatte lediglich zustimmt. Das ist jedoch ein Vorteil der einvernehmlichen Verfahrensgestaltung und nicht der Online-Scheidung als solcher.

Vor Einreichung des Scheidungsantrags können die voraussichtlichen Kosten anhand der konkreten wirtschaftlichen Daten eingeordnet werden.

Nicht automatisch.

Für eine Online-Scheidung gelten keine besonderen günstigeren gesetzlichen Gerichts- oder Anwaltsgebühren.

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens hängen insbesondere vom Verfahrenswert ab. Bei dessen Festsetzung berücksichtigt das Gericht unter anderem die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Weitere Verfahrensgegenstände können den Gesamtwert beeinflussen.

Der digitale Ablauf kann Zeit für Anfahrten und persönliche Besprechungen sparen. Das allein reduziert aber nicht automatisch die gesetzlichen Gebühren.

Ein Kostenvorteil kann sich bei einer einvernehmlichen Scheidung daraus ergeben, dass nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt mit dem Scheidungsantrag beauftragt und der andere Ehegatte lediglich zustimmt. Das ist jedoch ein Vorteil der einvernehmlichen Verfahrensgestaltung und nicht der Online-Scheidung als solcher.

Vor Einreichung des Scheidungsantrags können die voraussichtlichen Kosten anhand der konkreten wirtschaftlichen Daten eingeordnet werden.

Das Formular ist der Einstieg in das Mandat, nicht die rechtliche Lösung für jede Scheidung.

Weitergehende Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn erhebliche Vermögenswerte vorhanden sind, eine gemeinsame Immobilie finanziert wird, ein Unternehmen oder Gesellschaftsanteile betroffen sind, ein Ehevertrag besteht, Unterhaltsfragen offen sind oder die Angaben der Ehegatten zu wichtigen wirtschaftlichen Punkten voneinander abweichen.

Auch wenn Sie eine digitale Kommunikation bevorzugen, können solche Fragen selbstverständlich telefonisch oder per Videogespräch besprochen werden.

Entscheidend ist nicht, ob die Kommunikation online oder persönlich erfolgt. Entscheidend ist, dass vor der Antragstellung erkannt wird, welche Fragen geklärt werden müssen.

Wann reicht ein Online-Formular allein nicht aus?

Wann reicht ein Online-Formular allein nicht aus?

Online-Scheidung aus Schwabach für Mandanten bundesweit

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Schwabach und ist aus Nürnberg und der Metropolregion gut erreichbar.

Für die Online-Scheidung ist ein Kanzleibesuch jedoch nicht zwingend erforderlich. Angaben und Unterlagen können digital übermittelt und Besprechungen telefonisch oder per Video geführt werden. Dadurch können wir Scheidungsverfahren auch für Mandanten außerhalb der Region übernehmen.

Wenn Sie eine persönliche Besprechung wünschen, ist diese selbstverständlich ebenfalls möglich.

Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Schwabach und ist aus Nürnberg und der Metropolregion gut erreichbar.

Für die Online-Scheidung ist ein Kanzleibesuch jedoch nicht zwingend erforderlich. Angaben und Unterlagen können digital übermittelt und Besprechungen telefonisch oder per Video geführt werden. Dadurch können wir Scheidungsverfahren auch für Mandanten außerhalb der Region übernehmen.

Wenn Sie eine persönliche Besprechung wünschen, ist diese selbstverständlich ebenfalls möglich.

Ihre Scheidung digital vorbereiten und persönlich begleiten lassen

Eine Online-Scheidung kann den organisatorischen Aufwand deutlich reduzieren. Sie können die notwendigen Angaben von zu Hause aus übermitteln und viele Fragen telefonisch oder digital klären.

Gleichzeitig bleibt Ihre Scheidung ein gerichtliches Verfahren mit persönlichen und häufig auch wirtschaftlichen Auswirkungen. Deshalb prüfen wir Ihre Angaben anwaltlich, bevor der Antrag eingereicht wird.

Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler begleitet Scheidungsverfahren persönlich in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg sowie über digitale Kommunikationswege bundesweit.

Sie möchten prüfen lassen, ob der digitale Ablauf zu Ihrer Situation passt? Nutzen Sie das nachfolgende Scheidungsformular oder vereinbaren Sie einen Termin unter 09122 / 9311-66.

Eine Online-Scheidung kann den organisatorischen Aufwand deutlich reduzieren. Sie können die notwendigen Angaben von zu Hause aus übermitteln und viele Fragen telefonisch oder digital klären.

Gleichzeitig bleibt Ihre Scheidung ein gerichtliches Verfahren mit persönlichen und häufig auch wirtschaftlichen Auswirkungen. Deshalb prüfen wir Ihre Angaben anwaltlich, bevor der Antrag eingereicht wird.

Die Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler begleitet Scheidungsverfahren persönlich in Schwabach und der Metropolregion Nürnberg sowie über digitale Kommunikationswege bundesweit.

Sie möchten prüfen lassen, ob der digitale Ablauf zu Ihrer Situation passt? Nutzen Sie das nachfolgende Scheidungsformular oder vereinbaren Sie einen Termin unter 09122 / 9311-66.

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Gemeinsam finden wir eine Lösung.

KANZLEI SCHWABACH
LIMBACHER STRASSE 62
91126 SCHWABACH

TELEFON: 09122 / 9311-66
TELEFAX: 09122 / 9311-77
E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE

FAQ

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Ist die Online-Scheidung eine andere Art der Scheidung?

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Ist die Online-Scheidung eine andere Art der Scheidung?

Nein. Die Online-Scheidung ist rechtlich keine besondere Scheidungsform. Digitalisiert werden insbesondere die Mandatsaufnahme, die Übermittlung von Informationen und Unterlagen sowie die Kommunikation mit der Kanzlei. Geschieden wird die Ehe weiterhin durch das Familiengericht.

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Kann ich die Scheidung selbst online beim Gericht einreichen?

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Kann ich die Scheidung selbst online beim Gericht einreichen?

Nein. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Sie können Ihre Angaben digital an uns übermitteln. Der Scheidungsantrag wird anschließend anwaltlich geprüft, erstellt und beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

>

Muss ich bei einer Online-Scheidung zum Gericht?

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Muss ich bei einer Online-Scheidung zum Gericht?

Das Familiengericht soll die Ehegatten grundsätzlich persönlich anhören. Deshalb kann nicht zugesagt werden, dass überhaupt kein Gerichtstermin erforderlich ist. In geeigneten Fällen kann eine Teilnahme per Bild- und Tonübertragung möglich sein. Darüber entscheidet das zuständige Gericht.

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Brauchen wir für eine einvernehmliche Online-Scheidung zwei Anwälte?

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Brauchen wir für eine einvernehmliche Online-Scheidung zwei Anwälte?

Nicht unbedingt. Stellt ein Ehegatte den Scheidungsantrag anwaltlich vertreten und stimmt der andere lediglich zu, benötigt der zustimmende Ehegatte dafür grundsätzlich keinen eigenen Anwalt. Einen gemeinsamen Anwalt, der gleichzeitig beide Ehegatten vertritt, gibt es allerdings nicht.

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Ist eine Online-Scheidung billiger als eine normale Scheidung?

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Ist eine Online-Scheidung billiger als eine normale Scheidung?

Nicht aufgrund des digitalen Weges. Für Gericht und Rechtsanwalt gelten dieselben gesetzlichen Kostenregelungen. Ein mögliches Einsparpotenzial bei einer einvernehmlichen Scheidung kann daraus entstehen, dass der andere Ehegatte keinen eigenen Rechtsanwalt benötigt. Das ist jedoch keine Besonderheit der Online-Scheidung.