Mehrere Erben, eine Immobilie und keine Einigung über Verkauf, Nutzung oder Auszahlung?

Die Teilungsversteigerung kann die Blockade lösen.

Wir vertreten Erben und Erbengemeinschaften strategisch, damit der Nachlass nicht "verbrannt" wird.

und die immobilie zum konflikt wird

Wenn Erben Blockieren

Teilungs-versteigerung 
bei
Erbe

Teilungsversteigerung bei Erbe

JETZT KONTAKT AUFNEHMEN

info@rae-schwabach.de
Limbacher Straße 62
91126 Schwabach
09122 - 931166

  • Erbrechtliche Spezialisierung
  • Erfahrung mit Erbengemeinschaften und Immobiliennachlässen
  • Schwabach, Roth und Region Nürnberg

Erbfall prüfen lassen

SchnellCheck: Erben-gemeinschaft & Immobilie

Eine Immobilie im Nachlass bedeutet: Viele Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. 
Dabei entstehen häufig immer wieder die selben Konflikte:

  • ein Mitglied will verkaufen, der andere will behalten
  • Streitigkeit über den Wert 
  • Streit über die Nutzung der Immobilie
  • Misstrauen, fehlende Transparenz

Je größer die Erbengemeinschaft, desto häufiger treten Konflikte auf. Wenn es keine Einigung gibt, bleibt als "harte" Lösung oft nur die Teilungsversteigerung, um die gemeinsam aufzulösen.


Darum scheitern Erbengemeinschaften

Darum scheitern Erben-gemeinschaften

Teilungs-versteigerung: 
Wann sinnvoll und wann gefährlich

Teilungsversteigerung: 
Wann sinnvoll und wann gefährlich

Was ist eine Teilungsversteigerung im Erbfall?

Erben mehrere Personen eine Immobilie entsteht eine sog. Erbengemeinschaft. Entsteht innerhalb dieser Erbengemeinschaft Streit über das gemeinschaftliche Eigentum, kann die Immobilie gerichtlich versteigert werden. Der Erlös wird anschließend verteilt. 
Das Verfahren ist oft der Weg, wenn
  • kein freiwilliger Verkauf gelingt
  • keine Auszahlung/Übernahme geregelt wird
  • die Immobilie zum Dauerstreit wird.

Anwälte

Unsere

im Erbrecht

Holger Löhr

Laura doktorowski

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine zeitnahe Erstberatung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.

Gemeinsam finden wir eine Lösung.

KANZLEI SCHWABACH
LIMBACHER STRASSE 62
91126 SCHWABACH

TELEFON: 09122 / 9311-66
TELEFAX: 09122 / 9311-77
E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE

FAQ

>

Ist die Versteigerung immer sinnvoll? 

>

Ist die Versteigerung immer sinnvoll? 

Nein! Oft ist ein gemeinsamer Verkauf am Markt wirtschaftlich besser. Die Teilungsversteigerung ist häufig das Mittel, wenn nichts anderes mehr geht - oder als Druckmittel. Wir versuchen gemeinsam mit unseren Mandanten zunächst einen einvernehmlichen Verkauf herbeizuführen.

>

Kann das jeder Erbe beantragen? 

>

Kann das jeder Erbe beantragen? 

Das hängt von der konkreten Konstellation ab. Wir prüfen das und erarbeiten mit Ihnen die besten Optionen.

>

Was sind häufige Fehler?

>

Was sind häufige Fehler?

Aus Emotionen zu spät handeln, bis Kosten und Konflikt den Nachlass zermürben. Oder zu früh eskalieren, obwohl eine Vergleichslösung möglich gewesen wäre. Gemeinsam mit unseren Mandanten planen wir passende Schritte,; wir wissen genau, wann eine einvernehmliche Lösung sinnvoll ist, oder wann "die Zügel angezogen werden müssen"