Sie haben als Erbe, Mitglied einer Erbengemeinschaft oder Testamentsvollstrecker ein Schreiben erhalten, in dem Auskunft, Wertermittlung oder die Zahlung eines Pflichtteils verlangt wird? Dann kommt es auf eine geordnete Prüfung an. Nicht jede erhobene Forderung ist dem Grunde und der Höhe nach berechtigt. Zugleich können unvollständige Auskünfte, unbegründete Verzögerungen oder vorschnelle Zusagen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben.
Die Fachanwälte für Erbrecht der Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler prüfen Pflichtteilsforderungen aus Sicht der Erben. Dazu gehören die Berechtigung des Anspruchstellers, die Pflichtteilsquote, der maßgebliche Nachlasswert, frühere Schenkungen, mögliche Einreden sowie Auskunfts- und Bewertungspflichten.
Lassen Sie das Forderungsschreiben und die darin gesetzten Fristen prüfen, bevor Sie Zahlungen zusagen oder verbindliche Angaben zum Nachlass machen.
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