Eine einvernehmliche Scheidung ist für viele Paar der sachlichste und wirtschaftlich sinnvollste Weg, eine Ehe zu beenden. Wer sich über die Scheidung im Grundsatz einig ist, möchte meist unnötigen Streit, lange Verfahren und zusätzliche Belastungen vermeiden. 
In der Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten bei der einvernehmlichen Scheidung mit klarem Blick für das Wesentliche:
rechtliche Sicherheit, verständliche Beratung mit Blick auf die Kosten. 

Einvernehmliche
Scheidung
in Schwabach

Einvernehmliche Scheidung in
Schwabach

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Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet nicht, dass alles "nebenbei" erledigt werden kann. Sie bedeutet vor allem: Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass die Ehe geschieden werden soll, und es bestehen keine oder möglichst wenig Streitpunkt über die Folgen der Trennung. 

Genau darin liegt die Chance. Wenn frühzeitig Klarheit geschaffen wird oder ein Ehevertrag vorliegt, der alles regelt, kann das Verfahren schlanker und schneller geführt werden. 

Eine einvernehmliche Scheidung ist deshalb oft der richtige Weg für Paare, die eine vernünftige Lösung suchen und unnötige Eskalation vermeiden möchten. 

Eine saubere rechtliche Begleitung hilft, spätere Konflikte aufgrund des gemeinsamen Vermögens oder Unterhalt zu vermeiden. Die einvernehmliche Scheidung kann auch Kosten sparen, indem nur ein Anwalt beauftragt wird. 

Was eine einvernehmliche Scheidung ausmacht

Was eine 
einvernehmliche
Scheidung
ausmacht


Nach deutschem Recht wird eine Ehe nicht einfach durch Trennung beendet. Die Scheidung erfolgt nur durch eine gerichtliche Entscheidung. Voraussetzung ist:

  • Scheitern der Ehe und
  • Ablauf des Trennungsjahres. 

In der Praxis wird das regelmäßig angenommen, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen bzw. der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. 
Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es deshalb im Regelfall, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag über einen Scheidungsanwalt stellt und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. 

Wenn keine weiteren Streitigkeiten bestehen, kann gerichtlich über die Scheidung entschieden werden. Der Vorteil liegt darin, dass nur ein Anwalt benötigt wird. Ganz ohne Anwalt geht es jedoch nicht, da für das Scheidungsverfahren mindestens ein Anwalt vorausgesetzt wird. 

Ob die Scheidung mit nur einem Anwalt sinnvoll ist, sollte immer anhand der konkreten Situation und der Vermögenslage und der offenen Fragen geprüft werden. 

Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

Ablauf einer
einvernehmlichen
Scheidung

Versorgungsausgleich und Dauer

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Versorgungsausgleich häufig Teil des Verfahrens. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsrechte grundsätzlich hälftig ausgeglichen. 
Das Familiengericht führt diesen Ausgleich in der Regel von Amts wegen durch. Die Dauer des Verfahrens hängt deshalb maßgeblich davon ab, wie schnell die notwendigen Auskünfte vom Versorgungsträger vorliegen. 
Sind sich die Ehegatten über die weiteren Scheidungsfolgen einig, kann das Verfahren dennoch deutlich entlastet werden.
Häufig lassen sich Vermögensfragen, Zugewinn, Unterhalt oder die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie vorab in einer durchdachten Trennung- und Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. 

Eine solche Vereinbarung schafft Klarheit und reduziert das Risiko, dass aus einer eigentlich einvernehmlichen Scheidung doch noch ein streitiges Verfahren wird. Zudem kann das Trennungsjahr genutzt werden, alle wirtschaftlichen Folgeverfahren bereits zu klären. Auch kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, was die Verfahrensdauer erheblich reduziert. 
Ob dies im Einzelfall jedoch sinnvoll ist, bedarf einer anwaltlichen Überprüfung. 

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Versorgungsausgleich häufig Teil des Verfahrens. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsrechte grundsätzlich hälftig ausgeglichen. 
Das Familiengericht führt diesen Ausgleich in der Regel von Amts wegen durch. Die Dauer des Verfahrens hängt deshalb maßgeblich davon ab, wie schnell die notwendigen Auskünfte vom Versorgungsträger vorliegen. 
Sind sich die Ehegatten über die weiteren Scheidungsfolgen einig, kann das Verfahren dennoch deutlich entlastet werden.
Häufig lassen sich Vermögensfragen, Zugewinn, Unterhalt oder die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie vorab in einer durchdachten Trennung- und Scheidungsfolgen-vereinbarung regeln. 

Eine solche Vereinbarung schafft Klarheit und reduziert das Risiko, dass aus einer eigentlich einvernehmlichen Scheidung doch noch ein streitiges Verfahren wird. Zudem kann das Trennungsjahr genutzt werden, alle wirtschaftlichen Folgeverfahren bereits zu klären. Auch kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, was die Verfahrensdauer erheblich reduziert. 
Ob dies im Einzelfall jedoch sinnvoll ist, bedarf einer anwaltlichen Überprüfung. 

Darum ist anwaltliche Unterstützung auch bei Einigkeit sinnvoll

gemeinsame Immobilie, darlehen und vermögen

Gerade bei Familien mit Vermögen reicht Einigkeit alleine oft nicht aus. Wer bleibt im Haus? Soll die Immobilie verkauft, übertragen oder weiter gemeinsam gehalten werden? Was passiert mit laufenden Darlehen, Konten, Depots oder Schenkungen innerhalb der Familie? Solche Fragen haben erhebliche wirtschaftliche Folgen und sollten nicht nur untereinander geklärt, sondern rechtlich sauber eingeordnet werden. 
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen während der Ehe grundsätzlich getrennt; ein Ausgleich findet typischerweise erst im Fall der Scheidung statt. Gerade bei Häusern, Schenkungen, unternehmerischen Beteiligungen oder besonderen Vermögenswerten empfiehlt sich deshalb eine genaue rechtliche Prüfung.
Denn eine einvernehmliche Scheidung ist nur dann wirklich tragfähig, wenn im Vorfeld auch alle Fragen zu den wirtschaftlichen Folgen mitgedacht und bestenfalls geklärt wurden. Dazu gehören neben den Zugewinnausgleich auch Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nacheheliche Unterhalt) sowie die Vermögensauseinandersetzung. 

Wer hier vorschnell zustimmt, um "endlich Ruhe zu haben", zahlt später oft drauf. Gute anwaltliche Beratung schützt nicht vor Einigung, sondern macht sie belastbar. 

Und genau da setzen wir an. Unser Ziel ist nicht, Streit zu erzeugen, sondern eine Lösung zu schaffen, die rechtlich sauber, wirtschaftlich vernünftig und für die Zukunft tragfähig ist.

Sie möchten Ihre einvernehmliche Scheidung rechtlich sauber vorbereiten und unnötige Risiken vermeiden und dabei auch Kosten sparen?
Dann lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Punkte in Ihrem Fall wirklich geregelt werden sollten. Insbesondere bei Haus, Wohnung, Vermögen, Darlehen oder Zugewinn. 

Nehmen Sie jetzt Kontakt zur Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach auf.

Rufen Sie an oder nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung besprechen und von Anfang an klar, strukturiert und rechtssicher vorgehen möchten. 

Jetzt Klarheit für Ihre Scheidung 
schaffen

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Anwälte

Unsere

im Familienrecht

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Laura doktorowski


Philipp 
Körblein


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Gemeinsam finden wir eine Lösung.

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91126 SCHWABACH

TELEFON: 09122 / 9311-66
TELEFAX: 09122 / 9311-77
E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE

FAQ

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Brauchen wir bei einer einvernehmlichen Scheidung beide einen Anwalt?

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Brauchen wir bei einer einvernehmlichen Scheidung beide einen Anwalt?

Nicht zwingend. Wenn nur ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt, der andere zustimmt und keine weiteren streitigen Folgesachen gerichtlich anhängig sind, reicht grundsätzlich ein anwaltlich vertretener Ehegatte aus. Bei Vermögen, Unterhalt oder Immobilien kann ein eigener Anwalt jedoch sinnvoll sein, um die eigenen Interessen vertreten zu haben. 

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Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

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Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein wichtiger Faktor ist oft der Versorgungsausgleich, weil das Gericht hierzu Auskünfte bei den Versorgungsträgern einholt. Wenn die Eheleute sich über die wesentlichen Folgen bereits einig sind und alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann das Verfahren aber deutlich beschleunigt werden.

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Können wir einen gemeinsamen Anwalt haben?

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Können wir einen gemeinsamen Anwalt haben?

Ein "gemeinsamer" Anwalt im eigentlichen Sinn ist rechtlich nicht möglich. Ein Anwalt kann bei einer Scheidung nur einen der Ehegatten vertreten, nicht beide gleichzeitig. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es aber häufig so, dass nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist und die Kosten gemeinsam übernommen werden.