Eine einvernehmliche Scheidung ist für viele Paar der sachlichste und wirtschaftlich sinnvollste Weg, eine Ehe zu beenden. Wer sich über die Scheidung im Grundsatz einig ist, möchte meist unnötigen Streit, lange Verfahren und zusätzliche Belastungen vermeiden.
In der Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten bei der einvernehmlichen Scheidung mit klarem Blick für das Wesentliche:
rechtliche Sicherheit, verständliche Beratung mit Blick auf die Kosten.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Versorgungsausgleich häufig Teil des Verfahrens. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsrechte grundsätzlich hälftig ausgeglichen.
Das Familiengericht führt diesen Ausgleich in der Regel von Amts wegen durch. Die Dauer des Verfahrens hängt deshalb maßgeblich davon ab, wie schnell die notwendigen Auskünfte vom Versorgungsträger vorliegen.
Sind sich die Ehegatten über die weiteren Scheidungsfolgen einig, kann das Verfahren dennoch deutlich entlastet werden.
Häufig lassen sich Vermögensfragen, Zugewinn, Unterhalt oder die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie vorab in einer durchdachten Trennung- und Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
Eine solche Vereinbarung schafft Klarheit und reduziert das Risiko, dass aus einer eigentlich einvernehmlichen Scheidung doch noch ein streitiges Verfahren wird. Zudem kann das Trennungsjahr genutzt werden, alle wirtschaftlichen Folgeverfahren bereits zu klären. Auch kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, was die Verfahrensdauer erheblich reduziert.
Ob dies im Einzelfall jedoch sinnvoll ist, bedarf einer anwaltlichen Überprüfung.
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Versorgungsausgleich häufig Teil des Verfahrens. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsrechte grundsätzlich hälftig ausgeglichen.
Das Familiengericht führt diesen Ausgleich in der Regel von Amts wegen durch. Die Dauer des Verfahrens hängt deshalb maßgeblich davon ab, wie schnell die notwendigen Auskünfte vom Versorgungsträger vorliegen.
Sind sich die Ehegatten über die weiteren Scheidungsfolgen einig, kann das Verfahren dennoch deutlich entlastet werden.
Häufig lassen sich Vermögensfragen, Zugewinn, Unterhalt oder die Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie vorab in einer durchdachten Trennung- und Scheidungsfolgen-vereinbarung regeln.
Eine solche Vereinbarung schafft Klarheit und reduziert das Risiko, dass aus einer eigentlich einvernehmlichen Scheidung doch noch ein streitiges Verfahren wird. Zudem kann das Trennungsjahr genutzt werden, alle wirtschaftlichen Folgeverfahren bereits zu klären. Auch kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, was die Verfahrensdauer erheblich reduziert.
Ob dies im Einzelfall jedoch sinnvoll ist, bedarf einer anwaltlichen Überprüfung.
Gerade bei Familien mit Vermögen reicht Einigkeit alleine oft nicht aus. Wer bleibt im Haus? Soll die Immobilie verkauft, übertragen oder weiter gemeinsam gehalten werden? Was passiert mit laufenden Darlehen, Konten, Depots oder Schenkungen innerhalb der Familie? Solche Fragen haben erhebliche wirtschaftliche Folgen und sollten nicht nur untereinander geklärt, sondern rechtlich sauber eingeordnet werden.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen während der Ehe grundsätzlich getrennt; ein Ausgleich findet typischerweise erst im Fall der Scheidung statt. Gerade bei Häusern, Schenkungen, unternehmerischen Beteiligungen oder besonderen Vermögenswerten empfiehlt sich deshalb eine genaue rechtliche Prüfung.
Denn eine einvernehmliche Scheidung ist nur dann wirklich tragfähig, wenn im Vorfeld auch alle Fragen zu den wirtschaftlichen Folgen mitgedacht und bestenfalls geklärt wurden. Dazu gehören neben den Zugewinnausgleich auch Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nacheheliche Unterhalt) sowie die Vermögensauseinandersetzung.
Wer hier vorschnell zustimmt, um "endlich Ruhe zu haben", zahlt später oft drauf. Gute anwaltliche Beratung schützt nicht vor Einigung, sondern macht sie belastbar.
Und genau da setzen wir an. Unser Ziel ist nicht, Streit zu erzeugen, sondern eine Lösung zu schaffen, die rechtlich sauber, wirtschaftlich vernünftig und für die Zukunft tragfähig ist.
Unsere
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine zeitnahe Erstberatung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Anliegen.
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LIMBACHER STRASSE 62
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