Ein Testamentsvollstrecker besitzt eine starke und unabhängige Stellung. Er ist nicht der Vertreter der Erben und muss deren Weisungen grundsätzlich nicht befolgen. Seine Aufgabe ist es, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen und den Nachlass entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Anordnungen des Testaments zu verwalten.
Diese Unabhängigkeit bedeutet aber nicht, dass seine Amtsführung jeder Kontrolle entzogen wäre. Verletzt ein Testamentsvollstrecker seine Pflichten schwerwiegend oder ist eine ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses nicht mehr gewährleistet, kann seine Entlassung durch das Nachlassgericht in Betracht kommen.
Wenn es bereits konkrete Unregelmäßigkeiten gibt, sollte vor einem Entlassungsantrag geklärt werden, welche Pflichten tatsächlich verletzt wurden, wie sich dies belegen lässt und ob die Verstöße nach ihrem Gewicht für eine Entlassung ausreichen.
Wir prüfen Konflikte rund um die Testamentsvollstreckung, ordnen die vorhandenen Unterlagen ein und vertreten Erben und andere betroffene Nachlassbeteiligte außergerichtlich und im gerichtlichen Verfahren.
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