Eine Scheidung ist immer belastend. Wenn zusätzlich ein Unternehmen, eine selbständige Tätigkeit, Immobilienwerte oder größere Vermögenswerte vorhanden sind, wird die Situation noch komplexer. 
Dann geht es nicht nur um die Trennung, sondern um Fragen wie: 
Was passiert mit dem Unternehmen?
Wie wird der Zugewinn berechnet?
Welche Rolle spielen Verbindlichkeiten, Beteiligungen und die gemeinsame Immobilie?
Gerade bei Unternehmern und Selbständigen braucht eine Scheidung deshalb nicht nur juristische, sondern auch wirtschaftlich durchdachte Begleitung.

Scheidung
von
Selbstständigen

Scheidung von Unternehmern und Selbstständigen

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Bei einer Scheidung von Unternehmern und Selbständigen sind die Konflikte oft vielschichtig. Häufig geht es um ein Einzelunternehmen, eine Praxis, eine GmbH-Beteiligung, vermietete Immobilien oder um Vermögen, das eng mit der beruflichen Tätigkeit verknüpft ist. Dazu kommen oft laufende Kredite, Gesellschafterdarlehen oder unklare Abgrenzungen zwischen Privat- und Betriebsvermögen. 

Rein rechtlich wird eine Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist. nach einem Jahr des Getrenntlebens wird das Scheitern vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. 

Für Unternehmer ist dieses Trennungsjahr oft die wirtschaftlich entscheidende Phase, weil hier Weichen gestellt werden: Unterlagen müssen gesichert, Vermögenspositionen eingeordnet und eine sinnvolle Strategie für Zugewinn, Immobilien- und Vermögensauseinandersetzung entwickelt werden. 

Unsere Kanzlei aus Schwabach entwickelt gemeinsam mit Ihnen tragfähige Lösungen.

Wenn Vermögen auf dem Spiel steht

Die gemeinsame Immobilie als Streitpunkt


Das Unternehmen wird nicht automatisch aufgeteilt

Ein besonders verbreitetes Missverständnis lautet, dass bei einer Scheidung das Unternehmen zur Hälfte an den Ehegatten geht. So funktioniert der gesetzliche Güterstand jedoch nicht. Die Zugewinngemeinschaft lässt das Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt. Im Scheidungsfall wird dann verglichen, wie sich das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe entwickelt hat. Daraus kann ein Ausgleichsanspruch entstehen, aber nicht automatisch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Betriebsvermögen. 

Warum der Unternehmenswert schnell zum Streitpunkt wird

Genau hier liegt in Unternehmerfällen oft das Kernproblem: Der Unternehmenswert kann Teil des Endvermögens sein und damit in den Zugewinnausgleich fallen. Das ist in der Praxis häufig heikel, weil Unternehmenswerte nicht immer auf den ersten Blick feststehen. Außerdem ist ein Betrieb oft wervoll, ohne dass freie Liquidität in entsprechender Höhe vorhanden ist. 
Deshalb können Scheidungen bei Unternehmern und Selbständigen schnell wirtschaftlich sensibel werden Umso wichtiger ist eine frühzeitig Prüfung der Zahlen, Stichtage und Bewertungsgrundlage. 

Oft möchten Ehepartner die Immobilie behalten und den anderen auszahlen. Das kann sinnvoll sein, wenn Kinder im Haus wohnen bleiben sollen oder wenn eine wirtschaftlich tragfähige Finanzierung möglich ist. Hier muss sauber geprüft werden, wie der Immobilienwert angesetzt wird, welche Darlehen noch ofen sind und ob neben der Eigentumsfrage zusätzlich ein Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist. 

Gemeinsame Immobilie, Darlehen und Vermögensauseinandersetzung

Neben dem Unternehmen spielt bei vielen Mandanten die Immobilie eine zentrale Rolle. Das gilt besonders dann, wenn ein Familienheim, eine vermietete Wohnung, ein Mehrfamilienhaus oder sogar eine Betriebsimmobilie vorhanden ist. Oft hängen an der Immobilie zugleich Finanzierung, Absicherung, Miteigentum, Nutzung und Altersvorsorge. 
Bei einer Trennung stellt sich dann nicht nur die Frage nach dem Wert, sondern auch danach, wer die Immobilie weiter nutzt, wer Darlehen bedient und ob eine Übernahme, ein Verkauf oder eine andere Lösung sinnvoll ist. 

Gerade in vermögensstärkeren Familien überschneiden sich Immobilienfragen und Zugewinn häufig. Deshalb ist es wichtig, Vermögenswerte sauber zu erfassen, Verbindlichkeiten richtig einzuordnen und früh Klarheit über Stichtage zu gewinnen. Das Gesetz sieht ausdrücklich Auskunftsansprüche zum Vermögen bei Trennung und im Scheidungsverfahren vor. Wer hier zu spät reagiert, verliert oft wertvolle Zeit und schafft unnötige Angriffsflächen. 



Was bei Unternehmern wichtig ist

Welche Lösungen gibt es für Ihr Haus bei einer Scheidung?

Darum ist für Unternehmer und Selbständig früh anwaltliche Unterstützung bei einer Scheidung sinnvoll

Bei einer Scheidung mit Unternehmensbezug genügt es meist nicht, erst dann zu handeln, wenn der Scheidungsantrag bereits läuft. Sinnvoll ist eine frühe anwaltliche Begleitung häufig schon ab Trennung oder sogar im Vorfeld, wenn sich eine Trennung abzeichnet. So können wirtschaftliche Risiken besser erkannt, Unterlagen geordnet und realistische Lösungswege entwickelt werden. Das betrifft insbesondere den Zugewinnausgleich, die gemeinsame Immobilie, Vermögensauseinandersetzungen und die Frage, wie betriebliche Stabilität und private Neuordnung miteinander vereinbart werden können. 

Für Unternehmer und Selbstständige können zudem Eheverträge oder spätere Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sinnvoll sein. 

In der Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach wird das Thema Scheidung bei Unternehmern und Selbstständigen mit dem Blick für die wirtschaftliche Realität bearbeitet. Besonders relevant sind dabei der Fachanwalt für Familienrecht, die Erfahrung bei der Auseinandersetzung von Vermögen und die Spezialisierung auf die gemeinsame Immobilie bei Scheidung und Zugewinn. 
Ziel ist stets eine verständliche, strukturierte und rechtlich saubere Begleitung in einer Phase, in der persönliche und wirtschaftliche Fragen eng miteinander verbunden sind. 

Bei einer Scheidung mit Unternehmensbezug genügt es meist nicht, erst dann zu handeln, wenn der Scheidungsantrag bereits läuft. Sinnvoll ist eine frühe anwaltliche Begleitung häufig schon ab Trennung oder sogar im Vorfeld, wenn sich eine Trennung abzeichnet. So können wirtschaftliche Risiken besser erkannt, Unterlagen geordnet und realistische Lösungswege entwickelt werden. Das betrifft insbesondere den Zugewinnausgleich, die gemeinsame Immobilie, Vermögens-auseinandersetzungen und die Frage, wie betriebliche Stabilität und private Neuordnung miteinander vereinbart werden können. 

Für Unternehmer und Selbständige können zudem Eheverträge oder spätere Trennungs- und Scheidungsfolgen-vereinbarungen sinnvoll sein. 

In der Kanzlei Löhr Dr. Kronast Körblein Geisler in Schwabach wird das Thema Scheidung bei Unternehmern und Selbständigen mit dem Blick für die wirtschaftliche Realität bearbeitet. Besonders relevant sind dabei der Fachanwalt für Familienrecht, die Erfahrung bei der Auseinandersetzung von Vermögen und die Spezialisierung auf die gemeinsame Immobilie bei Scheidung und Zugewinn. 
Ziel ist stets eine verständliche, strukturierte und rechtlich saubere Begleitung in einer Phase, in der persönliche und wirtschaftliche Fragen eng miteinander verbunden sind. 

Jetzt rechtzeitig Klarheit schaffen

Wenn sie vor einer trennung stehen oder bereits mitten in der scheidugn sind und unternehmen, selbständigkeit, immobilien oder größeres vermögen betroffen sind, sollte das thema nicht aufgeschoben werden. eine frühe rechtliche einordnung hilft, risiken zu erkennen, unterlagen gezielt vorzubereiten und die nächsten schritte mit klarem blick zu planen.

nehmen sie jetzt kontakt mit der kanzlei löhr Dr. Kronast Körblein geisler in Schwabach auf. Telefonisch oder über das kontaktformular. so erhalten sie zeitnah eine erste strukturierte orientierung zu scheidung, zugewinn, immobilie und vermögensauseinandersetzung. 

Anwälte

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im Familienrecht

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Laura doktorowski


Philipp 
Körblein


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Gemeinsam finden wir eine Lösung.

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TELEFON: 09122 / 9311-66
TELEFAX: 09122 / 9311-77
E-MAIL: INFO@RAE-SCHWABACH.DE

FAQ

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Wird mein Unternhmen bei der Scheidung automatisch aufgeteilt?

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Wird mein Unternehmen bei der Scheidung automatisch aufgeteilt?

Nein. Ohne besondere Vereinbarung leben Ehegatten zwar grundsätzlich im Güterstand er Zugewinngemeinschaft, das Vermögen bleibt aber getrennt. Im Scheidungsfall erfolgt aber ein rechnerischer Ausgleich des während der Ehe erzielten Vermögenszuwachses. 

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Welcher Zeitpunkt ist für Zugewinn und Vermögen entscheidend?

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Welcher Zeitpunkt ist für Zugewinn und Vermögen entscheidend?

Für die Berechnung des Zugewinns bei Scheidung ist grundsätzlich der Zeitpunkt maßgeblich, in dem Scheidungsantrag zugestellt wird. Daneben gibt es Auskunftsansprüche für den Zeitpunkt der Ehe und der Trennung. Gerade für Unternehmer und Selbständige können die Zeitpunkte wichtig sein.

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Kann ein Ehevertrag für Selbständige und Unternehmer sinnvoll sein?

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Kann ein Ehevertrag für Unternehmer und Selbständige sinnvoll sein?

Ja, das kann sinnvoll sein! Gerade bei Unternehmern, Praxisstrukturen oder erheblichen Immobilienvermögen kann eine frühzeitige Gestaltung helfen, spätere Konflikte zu vermeiden. Aber solche Vereinbarungen müssen rechtlich tragfähig und fair gestaltet sein.