Familie entsteht nicht immer durch Abstammung. Gerade in Patchwork-Familien entwickelt sich zwischen einem Stiefelternteil und einem inzwischen erwachsenen Kind manchmal über viele Jahre eine Beziehung, die tatsächlich derjenigen zwischen Eltern und Kind entspricht. Ähnliche Konstellationen können entstehen, wenn ein Mensch bereits seit seiner Jugend fest in eine andere Familie eingebunden ist oder eine langjährige familiäre Bindung rechtlich abgesichert werden soll.
Das deutsche Recht ermöglicht die Adoption eines Erwachsenen. Eine Erwachsenenadoption ist jedoch mehr als eine formale Namens- oder Nachlassregelung. Sie begründet ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis mit Folgen für Familie, Erbrecht, Unterhalt und häufig auch die Vermögensnachfolge.
Wer eine Erwachsenenadoption erwägt, sollte deshalb nicht nur klären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sondern ebenso, welche Form der Adoption in Betracht kommt und welche langfristigen Folgen sie für alle Beteiligten hat.
Für eine erste Einordnung der familienrechtlichen Ausgangslage finden Sie auch unsere anwaltliche Beratung im Familienrecht sowie Erbrecht.
Sie möchten einen Erwachsenen adoptieren oder selbst als Erwachsener adoptiert werden? Wir prüfen die Voraussetzungen, bereiten die rechtlichen Schritte mit Ihnen vor und begleiten das Verfahren vor dem Familiengericht.
In der Praxis wird eine Erwachsenenadoption nicht selten im Zusammenhang mit der Vermögens- oder Nachfolgeplanung erwogen.
Das ist nicht von vornherein problematisch. Eine tatsächlich bestehende familiäre Beziehung verliert ihren Charakter nicht dadurch, dass sich aus der Adoption zugleich erbrechtliche oder steuerliche Vorteile ergeben.
Problematisch wird es jedoch, wenn eine echte familienbezogene Grundlage fehlt und die Adoption im Wesentlichen deshalb erfolgen soll, einen höheren Erbschaftsteuerfreibetrag zu erhalten, Pflichtteilsquoten zu verändern, einen bestimmten Familiennamen anzunehmen oder andere rechtliche Vorteile zu erreichen.
Gerade wenn neben familiären Gründen deutliche wirtschaftliche Motive bestehen, sollte der Sachverhalt vor Antragstellung sorgfältig aufgearbeitet werden.
Eine gute Vorbereitung bedeutet deshalb nicht, künstlich Argumente für eine Adoption zu schaffen. Sie bedeutet vielmehr, die tatsächlich gewachsene Beziehung nachvollziehbar darzustellen und gleichzeitig sämtliche rechtlichen Konsequenzen offen zu berücksichtigen.
In der Praxis wird eine Erwachsenenadoption nicht selten im Zusammenhang mit der Vermögens- oder Nachfolgeplanung erwogen.
Das ist nicht von vornherein problematisch. Eine tatsächlich bestehende familiäre Beziehung verliert ihren Charakter nicht dadurch, dass sich aus der Adoption zugleich erbrechtliche oder steuerliche Vorteile ergeben.
Problematisch wird es jedoch, wenn eine echte familien-bezogene Grundlage fehlt und die Adoption im Wesentlichen deshalb erfolgen soll, einen höheren Erbschaftsteuer-freibetrag zu erhalten, Pflichtteilsquoten zu verändern, einen bestimmten Familiennamen anzunehmen oder andere rechtliche Vorteile zu erreichen.
Gerade wenn neben familiären Gründen deutliche wirtschaftliche Motive bestehen, sollte der Sachverhalt vor Antragstellung sorgfältig aufgearbeitet werden.
Eine gute Vorbereitung bedeutet deshalb nicht, künstlich Argumente für eine Adoption zu schaffen. Sie bedeutet vielmehr, die tatsächlich gewachsene Beziehung nachvollziehbar darzustellen und gleichzeitig sämtliche rechtlichen Konsequenzen offen zu berücksichtigen.
Mit der Adoption erhält der Angenommene die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden. Das wirkt sich unmittelbar auf das gesetzliche Erbrecht aus.
Kinder sind gesetzliche Erben erster Ordnung. Wird ein adoptiertes Kind durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, kann grundsätzlich auch ein Pflichtteilsrecht entstehen.
Bei der schwachen Erwachsenenadoption bleiben gleichzeitig die rechtlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie grundsätzlich bestehen. Damit können auch die dort bestehenden erbrechtlichen Positionen erhalten bleiben.
Für den Annehmenden kann das Hinzutreten eines weiteren Kindes wiederum die gesetzliche Erbfolge verändern. Bestehen weitere Kinder, können sich deren gesetzliche Erbquoten und damit gegebenenfalls auch ihre Pflichtteilsquoten verändern.
Deshalb sollte eine Erwachsenenadoption bei vorhandenem Testament, Immobilienvermögen oder größerem Nachlass nicht isoliert betrachtet werden. Eine bestehende Nachlassgestaltung kann nach der Adoption ein anderes Ergebnis hervorbringen als zuvor.
Für einen Überblick zu diesen Auswirkungen können Sie unsere Beratung und Vertretung im Erbrecht einbeziehen. Geht es insbesondere um Immobilienvermögen, finden Sie außerdem Informationen dazu, wie sich eine Immobilie rechtlich sinnvoll vererben lässt.
Mit der Adoption erhält der Angenommene die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden. Das wirkt sich unmittelbar auf das gesetzliche Erbrecht aus.
Kinder sind gesetzliche Erben erster Ordnung. Wird ein adoptiertes Kind durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, kann grundsätzlich auch ein Pflichtteilsrecht entstehen.
Bei der schwachen Erwachsenenadoption bleiben gleichzeitig die rechtlichen Beziehungen zur Herkunftsfamilie grundsätzlich bestehen. Damit können auch die dort bestehenden erbrechtlichen Positionen erhalten bleiben.
Für den Annehmenden kann das Hinzutreten eines weiteren Kindes wiederum die gesetzliche Erbfolge verändern. Bestehen weitere Kinder, können sich deren gesetzliche Erbquoten und damit gegebenenfalls auch ihre Pflichtteilsquoten verändern.
Deshalb sollte eine Erwachsenenadoption bei vorhandenem Testament, Immobilienvermögen oder größerem Nachlass nicht isoliert betrachtet werden. Eine bestehende Nachlassgestaltung kann nach der Adoption ein anderes Ergebnis hervorbringen als zuvor.
Für einen Überblick zu diesen Auswirkungen können Sie unsere Beratung und Vertretung im Erbrecht einbeziehen. Geht es insbesondere um Immobilienvermögen, finden Sie außerdem Informationen dazu, wie sich eine Immobilie rechtlich sinnvoll vererben lässt.
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