Rechtsgebiete - Straßenverkehr & Unfall

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Helmut Heckel
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Tobias Geisler

Sie erhalten einen Anhörungsbogen, in dem Ihnen als Halter eines Fahrzeuges vorgeworfen wird, die Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um mehr als 40 km/h überschritten zu haben. Sie können sich an den Vorfall erinnern, wissen jedoch, dass das Fahrzeug zum damaligen Zeitpunkt von Ihrer Ehefrau gesteuert wurde. Geben Sie der Verwaltungsbehörde zum Vorfall keinerlei Erklärungen ab. Erklären Sie insbesondere nicht, dass nicht Sie sondern Ihre Ehefrau, gefahren sind.

Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie müssen den Ermittlungsbehörden lediglich ihren Vornamen, Namen, Geburtstag und Ort, ihren Beruf und Ihre Adresse mitteilen.
Kreuzen Sie im Feld an: Ich mache keine Angaben zur Sache. Ihr Verteidiger wird dann die amtlichen Ermittlungsakten zur Einsichtnahme anfordern und gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen eine Erklärung abgeben. Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten verjähren binnen 3 Monaten seit der Tat gegenüber demjenigen, der tatsächlich gefahren ist. Kann die Verwaltungsbehörde binnen der 3 Monate den tatsächlichen Fahrer nicht ermitteln, muss das Verfahren eingestellt werden.