Holger Löhr
Fachanwalt für Erbrecht
Der Tod eines nahen Angehörigen ist ein menschlicher Verlust - und hat eine Fülle rechtlicher Folgen, die Sie wie die Praxis zeigt häufig unvorbereitet treffen.
Die Rechtsanwälte Helmut Heckel und Holger Löhr haben den 120-stündigen Lehrgang zum Erwerb besonderer und theoretischer Kenntnisse im Bereich des Erbrechts in München absolviert. Herrn Rechtsanwalt Helmut Heckel wurde mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer Nürnberg vom 26.02.2018 die Befugnis verliehen, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen.
Die Prüfung, bestehend aus drei 5-stündigen schriftlichen Klausuren, haben beide mit einem überdurchschnittlichen Notendurchschnitt von 1,66 bestanden.
Die Rechtsanwälte helfen Ihnen durch Beratung und Vertretung, Streit zu vermeiden oder zu beenden.
Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen beugen Sie dadurch vor, dass Sie schon bei Lebzeiten Vorsorge treffen.
Die Rechtsanwälte beraten Sie unter Beachtung Ihrer Wünsche und Vorstellungen und erklären Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Testament, Behindertentestament, Ehevertrag, Erbvertrag, der Übertragung von Hausanwesen zu Lebzeiten unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechtes- oder Nießbrauchsrechts u. a..
Als Erbe haben Sie es mit dem Nachlassgericht und dem Finanzamt zu tun.
Andere Angehörige stellen Forderungen an Sie. Wenn Sie von der Erbschaft testamentarisch ausgeschlossen wurden, stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Pflichtteilsansprüche durchzusetzen.
Die Rechtsanwälte Helmut Heckel und Holger Löhr stehen Ihnen hierbei tatkräftig zu Seite.