Der nicht rechtskundige Bürger steht immer wieder fassungslos vor für ihn negativen Behördenentscheidungen. Er sieht sich einem Apparat ausgesetzt, der häufig die von den Politikern versprochene Bürgernähe vermissen lässt.
Die Praxis zeigt, dass solche Entscheidungen in vielen Fällen einer eingehenden überprüfung nicht standhalten.
Wir besprechen mit Ihnen die besonderen Aspekte Ihres Problemfalles. Wir nehmen nach Beauftragung durch Sie für Sie Einsicht in die Behördenakten und legen alle erforderlichen Rechtsmittel ein.
Wir vertreten Ihre Interessen im Anhörungs-, Widerspruchs- bzw. Klageverfahren. Soweit erforderlich kann ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht verhindern, dass eine rechtswidrige Behördenentscheidung gegen Sie vollstreckt wird.