Rechtsgebiete - Arbeit & Soziales

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Holger Löhr
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Philipp Körblein

Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen, mahnt Sie ab, zahlt Ihnen das Gehalt nicht oder erteilt ihnen ein schlechtes Zeugnis. Zur Durchsetzung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer ist es von Vorteil, den Rat eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.

Viele Sachverhalte des Arbeitsrechts sind nur mit genauer Kenntnis der Rechtsprechung und der verschiedenen Gepflogenheiten der regionalen Arbeitsgerichte erfolgversprechend zu lösen.

Wir leiten alle notwendigen außergerichtlichen Schritte ein und vertreten Sie gegebenenfalls im Prozess vor dem Arbeitsgericht.

Da wir der Auffassung sind, dass zwar eine fachliche Spezialisierung - nicht jedoch eine Gruppenspezialisierung notwendig ist, sind wir für Arbeitgeber mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen betraut. Wir stehen den Arbeitgebern als Verhandlungspartner bei personellen Maßnahmen ebenso zur Seite wie bei Abwicklungsfragen vor dem Arbeitsgericht. Darüber hinaus sind wir auch Ihr Ansprech-, Verhandlungspartner und Prozessvertreter in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten gegen Arbeitsagenturen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften.